1852/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Podgorschek, Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Beibehaltung der Zukunftsvorsorgeförderung in ihrer derzeitigen Höhe

 

Die Sanierung des Budgets und der Staatsfinanzen konfrontiert die Bevölkerung mit erheblichen Einschnitten. Die Sparmaßnahmen der Regierung treffen in erster Linie den Mittelstand - die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Neben einer Halbierung der staatlichen Bausparprämie und diversen anderen Belastungen und Kürzungen, soll jetzt auch bei der Zukunftsvorsorgeförderung gespart werden.

Das Stabilitätsgesetz 2012 sieht eine Kürzung der staatlichen Prämie im Umfang von absolut 2,75 Prozent vor. Die ursprüngliche Höhe lag bei 5,5. Ebenfalls eine Halbierung. Diese Kürzung soll zudem nicht wie anfangs geplant bis zum Jahr 2016 befristet sein, sondern perpetuiert gelten.

Weite Teile der Bevölkerung werden unter diesen veränderten Rahmenbedingungen in ihrem Lebensabend mit entsprechenden Einschnitten konfrontiert sein und ihren bisherigen Lebensstandard nicht halten können. Die staatliche Zukunftsvorsorgeförderung hat die genannten Produkte nach Angaben von Experten zu Verkaufsschlagern gemacht. Das Vorhaben, diese Förderung jetzt zu halbieren, zeugt von sozialer Kälte und mangelndem Verständnis für die Sorgen und Probleme der Bevölkerung.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen, damit die Zukunftsvorsorgeförderung in ihrer derzeitigen Höhe erhalten bleibt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.