1854/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Podgorschek, Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Beibehaltung der staatlichen Bausparprämie in derzeitiger Höhe

 

 

5,2 Millionen Österreicher verfügen über einen Bausparvertrag. Bei einem Drittel davon handelt es sich um einen direkten Bestandteil der persönlichen Vermögensbildung. Sie schafft soziale Ausgeglichenheit und breiten Wohlstand. Die geplante Halbierung der Bausparprämie trifft jedoch direkt den Mittelstand - wie so viele im Sparpaket enthaltene Maßnahmen. Die Einnahmen aus der geplanten Reichensteuer werden auf 110 Millionen Euro geschätzt, während sich die Verminderung der staatlichen Prämie bei Bausparverträgen und Zukunftsvorsorge mit 119 Millionen Euro niederschlagen wird.

Beim Bausparen handelt es sich um eine sichere Anlageform, die der Bevölkerung und der österreichischen Binnenwirtschaft zu Gute kommt. Vor allem in Familien ist diese Sparform beliebt, oft sind Kinder die Begünstigten von Bausparverträgen. Hier einzusparen bedeutet makroökonomisch betrachtet neue negative Anreize zu setzen und bestehende zu verstärken. Risikoinvestments werden gegenüber traditionellen, bewährten Anlageformen durch diese Politik begünstigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen, damit die staatliche Bausparprämie in ihrer bisherigen Höhe erhalten bleibt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.