1855/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.Widmann, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Klage aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes durch Milliardensubventionen der Atomindustrie

 

 

Der oberösterreichische Antiatomgipfel am 15.02.2012 thematisierte unter anderem gemäß einer Studie von Prof. Dr. Friedrich Schneider von der Uni Linz die völlig unzureichenden Haftungen für die Atomkraftwerke der EU. Atomstrom wird von Befürwortern als besonders preisgünstig argumentiert, jedoch werden weder Kosten der Endlagerung von Atommüll, noch Versicherungsprämien für Haftpflichtfälle in den Atomstrompreis mit eingerechnet.

 

Das Risiko bei Unfällen von Atomkraftwerken trägt der Staat und nicht der Betreiber des AKWs. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Atomindustrie im Gegensatz zu den anderen Erzeugern von Elektrizität ihre Risikokosten nicht selbst tragen und auf das Produkt überwälzen muss. Durch diese Milliardensubvention kommt es demnach zu einem Verstoß gegen die Wettbewerbsbedingungen, einem Schaden für erneuerbare Energie durch die einseitige Bevorzugung der Atomenergie.

Der Schlüssel die Atomenergie in Europa unwirtschaftlich zu machen und dadurch schrittweise einen gesamteuropäischen Atomausstieg  durchzusetzen, könnte darin liegen, bei der EU eine Klage wegen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln iSv Art 106 AEUV ff (ex-Artikel 86 EGV) einzubringen.

In diesem Sinn stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Klageweg bezüglich Verletzung einer Wettbewerbsbeschränkung bzw. eines Wettbewerbsverstoßes aufgrund von Milliardensubventionen an die Atomindustrie durch fehlende Haftungszahlungen zu prüfen und gegebenenfalls eine diesbezügliche Klage vor dem EUGH unverzüglich einzubringen“.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss