1857/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einrichtung einer europäischen Ratingagentur

 

Zentrales Problem ist die Glaubwürdigkeit einer europäischen Ratingagentur, wenn sie bei ihrem Urteil vor allem von politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme nicht unabhängig ist.

 

Beispielsweise ist bei der Europäischen Zentralbank (EZB) eine solche Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Die EZB hat schließlich schon rund 100 Milliarden Euro Staatsanleihen finanziell gefährdeter Euro-Länder erworben und wird auch weiterhin solche kaufen.

 

Eine weitestgehende Unabhängigkeit von Politik und Wirtschaft muss die Voraussetzung einer solchen Agentur sein. Der Europäische Rechnungshof (EU-RH) ist die einzige EU-Institution, die keinem Interessenskonflikt unterliegt und völlig unabhängig agieren kann. Ein weiterer Vorteil ist auch, dass in seinen Gremien nicht die Euro-Länder, sondern alle EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind.

 

Der EU-RH kann auch auf langfristige internationale Prüfkompetenz zurückgreifen. Rund 151 Millionen Euro Jahresbudget und tausend qualifizierte Beamte, die bereits Banken und Bankfinanzierungen prüfen und somit die notwendige Kompetenz hätten, wären eine gute Voraussetzung für eine solche Aufgabe. Durch interne Umschichtung seiner Ressourcen und den Aufbau eventuell fehlender Kompetenzen könnte der EU-RH relativ schnell und kostengünstig als Ratingagentur tätig werden.

 

Zum Vergleich: Rating-Agenturen wie Standard & Poors und Moody’s haben für das europäische Länder-Rating etwa 30 bis 45 Mitarbeiter. Es sollte also kein sonderliches Problem darstellen, von den 1.000 Mitarbeitern des EU-Rechnungshofs eine etwa gleich große Anzahl für die Ratingagentur umzuschichten.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass dem Europäischen Rechnungshof die Aufgaben einer europäischen Ratingagentur übertragen und dafür auch die entsprechenden Geldmittel zur Verfügung gestellt werden.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss