1865/A XXIV. GP
Eingebracht am 08.03.2012
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 3/2009 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Der Einleitungshalbsatz in § 1 Abs. 1 „Bundesministerien im Sinne des Artikel 77 B-VG sind:“ wird durch die Wortfolge „Die Gesamtanzahl der Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre darf die Zahl 16 nicht überschreiten. Bundesministerien im Sinne des Artikel 77 B-VG sind:“ ersetzt.
Artikel 2
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Beginn der XXV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates in Kraft.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss