1866/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Josef Bucher,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbaufördermittel der Länder

 

 

 

Das nunmehr vorliegende „Belastungspaket“ beinhaltet unter anderem eine massive Kürzung bzw. Halbierung der Prämie für bestehende Bausparverträge, was nicht nur einen unakzeptablen Eingriff in bestehende Verträge sondern eine enorme Ertragsschmälerung für die über fünf Millionen Bausparer darstellt.

 

Dies ist ein weiterer Schritt der Verabschiedung dieser Bundesregierung von der Zielsetzung der Förderung der Schaffung von günstigem Wohnraum für die Österreicherinnen und Österreicher.

Denn bereits mit Ende des Jahres 2008 wurde die bis dahin geltende Zweckbindung für die seitens des Bundes den Ländern jährlich zur Verfügung gestellten Wohnbauförderungsmittel abgeschafft.

Bis zu diesem Zeitpunkt normierte § 1 Zweckzuschussgesetz, dass diese Mittel den Ländern zum Zwecke des Wohnbaus, der Wohnbausanierung, der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen gewährt werden.

 

Eine mittlerweile beschlossene 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern betreffend Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen ist und war selbstverständlich nicht geeignet, die abgeschaffte Zweckbindung zu ersetzen und ist bestenfalls als nicht ernstzunehmendes Placebo zu bezeichnen.

 

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass rund 800 Millionen Euro über den Wohnbauförderungsbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden, und diese ein Anrecht auf eine zweckentsprechende und nicht Budgetlöcher stopfende Verwendung dieser Mittel haben, ist aus Sicht des BZÖ die Wiedereinführung der Zweckbindung dieser Mittel dringend erforderlich.

Jene Beträge, die seitens der Länder nicht zweckentsprechend verwendet werden, sind an den Bund zurückzuzahlen bzw. für das folgende Jahr entsprechend zu kürzen. 

In dieselbe Kerbe schlägt unter anderem Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl, der klar feststellt, dass „die eindeutig zweckgewidmet eingehobenen Gelder nicht für andere Dinge verwendet werden dürften. Man habe den Ländern die Beiträge anvertraut. Das Wort kommt von vertrauen und nicht von veruntreuen.“

 „Das Geld sickert in verschiedene Kanäle hinein, ein erheblicher Anteil geht verloren. Wir wollen die Zweckbindung der Wohnbauförderung zurück,“ so der oberste Kämmerer in ungewöhnlicher Schärfe.

Auch die SPÖ-Seite spart nicht mit Kritik, wenn beispielsweise der SPÖ-Abgeordnete Josef Muchitsch in einem Statement folgendes zum besten gibt:

„Die Lockerung und Abschaffung der Zweckbindung bei den Wohnbaufördermitteln war ein folgenschwerer politischer Fehler. Dadurch wurde ein „Selbstbedienungsladen“ für die Landespolitik eröffnet.“

 

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass darüber hinaus auch „Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner den Vorstoß der Wirtschaftskammer zur Wiedereinführung der Zweckbindung unterstützt,“ wie unter anderem am 16. Februar dieses Jahres im Standard nachzulesen war, und damit eine Zustimmung von SPÖ und ÖVP zu diesem Antrag wohl sicher scheint, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem die Bindung der den Ländern seitens des Bundes gewährten Mittel für Zwecke des Wohnbaus, der Wohnbausanierung, der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen wiedereingeführt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuss.

 

 

 

  Wien, 8. März 2012