1878/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Festschreibung der Pflichtgegenstände "Technisches Werken" und "Textiles Werken" im gleichen Ausmaß im Lehrplan der NMS wie im Lehrplan der Hauptschule

 

Während im Lehrplan für Hauptschulen u.a. "Technisches Werken" und "Textiles Werken" noch als jeweils eigene Pflichtgegenstände angeführt werden, findet sich in der diesbezüglichen Regierungsvorlage für die Neue Mittelschule (NMS) die Nennung von "Technischem und Textilem Werken" als einem einzigen Pflichtgegenstand. Dieser Unterschied ist als Stundenkürzung im Ausmaß von 50 Prozent aufzufassen. Bei dieser Kürzung handelt es sich aber auch um die Einschränkung eines Grundbausteins für die Förderung von Neugier und Interesse an technischen Zusammenhängen aller Art, wobei davon Auswirkungen bis hin zum Lehrlings- und Facharbeitermangel bzw. auch bis zum Mangel an Studienabsolventen der sog. MINT-Fächer zu befürchten sind. Eine Festschreibung auch im Lehrplan für die NMS der beiden Pflichtgegenstände "Technisches Werken" und "Textiles Werken" im gleichen Ausmaß wie im Lehrplan der Hauptschule erscheint daher einerseits vom Standpunkt, die Vielzahl an Begabungen der Schulkinder individuell fördern zu wollen, als auch für die langfristige Zukunftssicherung der österreichischen Wirtschaft als essenziell.

 

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur werden aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortführung der beiden Pflichtgegenstände 'Technisches Werken' und 'Textiles Werken' auch im Lehrplan der NMS - im gleichen Ausmaß wie bisher im Lehrplan der Hauptschule - zu ermöglichen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.