1881/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Berechtigung sonderpädagogischer Schulen VS- bzw. HS- bzw. NMS-Zeugnisse auszustellen

 

Grundsätzlich sind alle Parlamentsparteien übereingekommen, die Inklusion auf allen Schulebenen weiter zu fördern und auszubauen. Im Bereich der sonderpädagogischen Schulen gibt es relativ einfach zu verwirklichende Modelle, wie man diese zu inklusiven Schulen machen könnte: Alle sonderpädagogischen Schulen erhielten die Berechtigung, Regelschulkindern auch Volks- bzw. Haupt- bzw. NMS-Zeugnisse auszustellen, sodass im Sinne einer "umgekehrten Integration" Volksschulkindern aus Regelschulen ermöglicht würde, an sonderpädagogischen Schulen ein Regelschul-Volksschul-Zeugnis zu erwerben; Hauptschüler und NMS sinngemäß. Die Schulklassen würden sich aus drei bis vier Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und drei bis vier Kindern aus dem Regelschulsystem zusammensetzen. Solche Klassen wurden in der Vergangenheit bereits versuchsweise mit Erfolg eingerichtet. Die Akzeptanz derselben war aufgrund der Gruppengrößen und der Betreuung durch ausgebildete Sonderpädagogen sehr gut. Im von der sonderpädagogischen Schule ausgestellten VS- bzw. HS- bzw. NMS-Zeugnis ist der jeweils zutreffende Förderplan festgehalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur werden aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sonderpädagogischen Schulen das Recht einzuräumen, VS- bzw. HS- bzw. NMS-Zeugnisse auszustellen zu dürfen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.