1884/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Stärkung der Vaterbindung durch die Einführung eines „freiwilligen Papamonats“

 

 Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat zur Stärkung  der Vaterrolle bei der Kinderbetreuung beigetragen und soll auch in Zukunft forciert werden. Im Dezember 2009 haben sich österreichweit dennoch lediglich 7.323 Väter dazu entschlossen, sich in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder deren Betreuung zu widmen. Ende des Jahres 2010 waren es um 10% weniger, die Anzahl der kinderbetreuenden Väter erreichte im Dezember nur noch folgenden Wert: 6.713. Eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zeigt, dass  Ende Februar 2011 lediglich 6.775 Väter Kinderbetreuungsgeld bezogen haben und sich folglich ihren Kindern gewidmet haben.

Väter sollten aber viel stärker motiviert werden, sich an der Pflege und Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. Dadurch würde nicht nur die Bindung zwischen Vater und Kind deutlich erleichtert, sondern auch die Mutter entlastet und unterstützt.

Bereits seit 1. Jänner 2011 haben öffentlich Bedienstete die Möglichkeit, einen Papamonat in Anspruch zu nehmen. Der Papamonat, der maximal vier Wochen dauert, ist eine unbezahlte Karenz und muss während des Mutterschutzes bezogen werden.

Um die Bewusstseinsbildung auch in der Privatwirtschaft zu forcieren, dass Kinderbetreuung „Elternsache“ sein muss, wird daher die Einführung eines „freiwilligen Papamonats“ innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes vorgeschlagen. Zur finanziellen Unterstützung des unbezahlten Papamonats soll auch ein Kinderbetreuungsgeld für den Kindesvater während des Wochengeldbezuges der Mutter innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt gewährleistet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einführung eines freiwilligen Papamonats innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes vorsieht. Zur finanziellen Unterstützung des unbezahlten Papamonats soll im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auch eine Leistung analog dem Kinderbetreuungsgeld für den Kindesvater während des Wochengeldbezuges der Mutter innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt gewährleistet werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen..