1888/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Eine Studie des Joanneum Research mit dem Titel: „Versorgungssituation bei Schmerz in Österreich“ wurde  im Dezember 2011 vorgestellt, und kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie vergleichbare Studien.  

 

Jede(r) fünfte ÖsterreicherIn leidet – Schätzungen zufolge – an chronischen Schmerzen. Von diesen 1,7 Millionen Betroffenen leiden ca. 440.000 Menschen an „schwerem Dauerschmerz“.

 

Schmerzbetroffene müssen in Österreich mehrere ÄrztInnen aufsuchen, bevor es zur richtigen Diagnosestellung und zur entsprechenden Therapie kommt. Im Schnitt vergehen bis zur Diagnose über zwei Jahre und weitere 11 Monate bis zur adäquaten Behandlung.

 

Die geschätzten direkten Kosten für chronischen Schmerz liegen zwischen 1,4 und 1,8 Mrd. Euro. Schmerz zählt zu den häufigsten Ursachen für Krankenstände, Berufsunfähigkeit und Frühpension. Mit rechtzeitiger und adäquater Behandlung könnte verhindert werden, dass Schmerzen chronisch werden.

 

In der Behandlung müssen vorhandene Strukturen optimiert werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist zu verstärken. Die Zahl der Ärzte mit einem Zusatzdiplom für Schmerzbehandlung ist zu erhöhen. Ebenso wichtig ist eine bestmögliche Versorgung mit Medikamenten. In Österreich stehen den betroffenen PatientInnen derzeit nicht alle Präparate, die in Europa zugelassen sind, zur Verfügung. Neue zugelassene Schmerzmedikamente werden nicht in den Erstattungskodex der Sozialversicherung aufgenommen. Diese Medikamente sind aber lt. Österreichischer Schmerzgesellschaft in anderen, mit Österreich vergleichbaren Ländern auf Kassenkosten erhältlich.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, 

 

1.    in Österreich ein flächendeckendes Netz an qualitätsgesicherten Anlaufstellen für Diabetes-PatientInnen sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich zu schaffen,

 

2.    dafür Sorge zu tragen, dass zur Behandlung von starken Schmerzen neue, innovative  Präparate in Österreich zu Verfügung stehen und in den Erstattungskodex der Österreichischen Sozialversicherung aufgenommen werden sowie

 

3.    zu diesem Zweck wissenschaftliche Studien für neue Schmerztherapien, Kombinationspräparate und neue Darreichungsformen in Auftrag zu geben, um für die PatientInnen maßgeschneiderte Therapien zu ermöglichen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.