1891/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend geschlechtsspezifische Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Wir erleben die Auswirkungen einer der größten Finanz- und Wirtschaftskrisen. Es gibt jedoch keine Studien darüber wie sich die Finanzkrise auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Frauen und Männern auswirkt. Unklar bleibt auch, ob die Öffentlichen Mittel, die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise eingesetzt wurden, die Gleichstellung von Frauen und Männern positiv oder negativ beeinflusst haben.

 

Wenn im Zuge von Einsparungsmaßnahmen aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise beispielsweise Leistungen im Sozialbereich wegfallen, so bedeutet dies immer auch, dass Frauen diese Lücken durch mehr unbezahlte Arbeit kompensieren müssen. Mehr unbezahlte Arbeit im Bereich der Kinderbetreuung, der Pflege und der Betreuung älterer Angehöriger oder von Menschen mit Behinderung schränkt die Erwerbs- und somit die Verdienstmöglichkeiten von Frauen ein. Ein Rückgang der Frauenerwerbstätigkeit oder mehr Teilzeit- statt Vollzeitarbeits-verhältnisse mit dem späteren Risiko der Altersarmut können die Folge davon sein.

 

Die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise sollte nicht zu Lasten der Gleichstellung der Geschlechter gehen. Daher müssen einerseits die direkten Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf Frauen und Männer analysiert werden und andererseits die Auswirkungen der Konjunkturpakete und Konsolidierungsmaßnahmen, die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise getroffen wurden.

 


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Bericht über die geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in Österreich zu erstellen, und diesen dem Nationalrat zuzuleiten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.