1896/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 28.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Zanger
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Einführung einer Kündigungsoption für prämiengeförderte Zukunftsvorsorgemodelle
Das Stabilitätsgesetz 2012 sieht eine Kürzung der staatlichen Prämie für Zukunftsvorsorgemodelle im Umfang von absolut 2,75 Prozent vor. Die ursprüngliche Höhe lag bei 5,5. Ebenfalls eine Halbierung. Diese Kürzung soll zudem nicht wie anfangs geplant bis zum Jahr 2016 befristet sein, sondern perpetuiert gelten. Die Entwicklung an den Finanzmärkten führte zu zusätzlichen Einschnitten: 22 der 120 Garantiefonds zählen zur Kategorie der „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeprodukten“. Nach Angaben der Finanzmarktaufsicht sind 22 davon ausgestoppt. Sie haben alle Aktien aus ihren Anlageportfolios entfernt. Dies hat eine entsprechende Konsequenzen zur Folge: Selbst bisher erzielte Renditen fallen aus. Damit gehen geringere Pensionsansprüche in der Zukunft einher. Geltende Ansprüche beschränken sich auf die Garantie für einbezahltes Kapital.
Unter diesen Auspizien und völlig geänderten Ausgangsbedingungen ist es erforderlich, dem Konsumenten eine Kündigungsoption – auch bei bestehenden Verträgen – zuzugestehen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage folgenden Inhalts zuzuleiten: Im Bereich der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge wird dem Konsumenten eine Kündigungsoption zugestanden. Bestehende Verträge werden um diese ergänzt.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.