1899/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dieter Brosz, Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend mehr Bewegung an Österreichs Schulen

 

BEGRÜNDUNG

 

Um die Wichtigkeit der „Petition für mehr Bewegung an Österreichs Schulen“, 130/Pet., überreicht durch Abg. Z. NR Peter Haubner, zu verdeutlichen und die Umsetzung der Forderung auf dem parlamentarischen Weg zu bringen, bringen die oben genannten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag ein:

 

Viele Untersuchungen und Studien zeigen, dass sich die körperliche Fitness unserer
Schülerinnen und Schüler dramatisch verschlechtert. Hauptgrund dafür ist, dass die
Bewegungszeit unserer Kinder stetig weniger wird. So stark, dass Mädchen
zwischen 11 und 14 Jahren rund 2/3 ihrer wöchentlichen Bewegungszeit nur noch
über die Sportstunden in der Schule erreichen.

 

Diesen negativen Entwicklungen kann zukünftig nicht nur durch verstärkte Förderung
der zahlreichen Schulkooperationen mit dem organisierten Sport entgegengewirkt
werden.

 

Der verpflichtende Bewegungsunterricht in den Schulen hat einen signifikant

positiven Einfluss auf das Leistungsniveau der Kinder und Jugendlichen. Ein

Mindestumfang von 3 Stunden pro Woche Pflichtunterricht „Bewegung und Sport“ hat die höchste Effizienz hinsichtlich Leistungsverbesserung und sollte daher für

Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen, auch für die älteren, angestrebt werden.

Nur im verpflichtenden Unterrichtsfach können alle Schülerinnen und Schüler erreicht

werden (vgl. Getfitkid - Studie, OA Dr. Andrea Podolsky, 2001, S. 106).

 

Durch den Ausbau der ganztägigen Schulen wird maßgeblich in die

Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen eingegriffen. Umso wichtiger ist es,

die täglichen Bewegungseinheiten auch im Freizeitbereich der Ganztagesbetreuung durch qualifizierte Angebote des organisierten Sports gesetzlich zu ermöglichen.

Dabei soll insbesondere schulnahen Sportvereinen eine nachhaltige Kooperation

geboten werden.

 

Zahlreiche Evaluierungen belegen, dass fehlende Infrastruktur oft den limitierenden

Faktor bei der Einrichtung neuer Sport- und Bewegungsangebote darstellt. Die

Öffnung und freie Nutzungsmöglichkeit dieser Infrastruktur würde das

Bewegungsausmaß der gesamten Bevölkerung positiv beeinflussen. Gleichzeitig soll


der Entwicklung der jüngeren Vergangenheit Einhalt geboten werden, dass die Tarife

für die Nutzung von Schulsportflächen durch Sportvereine stark angestiegen sind.

Die Übertragung der Bundesschulen an die Bundesimmobiliengesellschaft hat zu

deutlich höheren Tarifen als bei Schulen unter Gemeindeverwaltung geführt. Es wird

daher eine Tarifpolitik aller Schulerhalter auf Selbstkostenbasis gefordert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert

 

1.              drei Stunden Sport und Bewegung in den Schullehrplänen der 6 bis 14

jährigen Schülerinnen und Schüler als Mindestumfang gesetzlich zu

verankern.

 

2.      die tägliche Bewegungseinheit in Kindergärten und Schulen einzuführen und

diese durch eine gesetzlich gesicherte Einbindung des organisierten Sports im

Rahmen der Ganztagesbetreuung sicherzustellen. In der Freizeitbetreuung

müssen tägliche Bewegungseinheiten verpflichtend sein.

 

3.      die Nutzung der Sportstätteninfrastruktur an Schulen in unterrichtsfreien Zeiten durch Institutionen der Zivilgesellschaft, wie z.B. Sportvereine zu

ermöglichen und dies durch eine bundesweit einheitliche, an den Selbstkosten

orientierte Vorgangsweise aller Schulerhalter zu regeln.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.