1900/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Franz-Joseph Huainigg, Judith Schwentner, Gerhard Huber, Franz Glaser, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit

 

Laut dem ersten Weltbericht über Behinderung der Weltgesundheitsorganisation und der Weltbank leben eine Milliarde Menschen mit einer Form von Behinderung; 80 Prozent davon in Entwicklungsländern. Viele leben in absoluter Armut; häufig bleibt ihnen der Zugang zu grundlegenden Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen verwehrt, werden sie diskriminiert, sozial ausgegrenzt oder Opfer von Vorurteilen oder Stigmatisierung sind. Mittlerweile ist anerkannt, dass die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele ohne die Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist.

 

2008 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Sie verpflichtet Vertragsstaaten, ihre Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe für Menschen mit Behinderungen zugänglich und inklusiv zu gestalten. Österreich hat als einer der ersten EU-Staaten die Konvention samt Fakultativprotokoll im Jahr 2008 ratifiziert, die Europäische Union trat ihr – auch aufgrund aktivem Eintretens Österreichs - 2010 bei.

Österreich unterstützt seit vielen Jahren auf internationaler Ebene entsprechende Initiativen im Bereich des Schutzes und der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die von Österreich initiierte UNO-Sicherheitsratsresolution 1894 zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten hat erstmals das Thema von Menschen mit Behinderungen in Krisengebieten angesprochen. Österreich ist Miteinbringer der jährlichen Resolution der UNO-Generalversammlung zu den Millennium-Entwicklungszielen und Behinderung. Im UN-Menschenrechtsrat unterstützt Österreich aktiv die Verhandlungen zu Resolutionen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen.


Menschen mit Behinderungen ein barrierefreies Leben zu ermöglichen steht auch im Mittelpunkt der österreichischen Opferhilfebemühungen im Rahmen der humanitären Abrüstung. Antipersonenminen und Streumunition fordern auch heute noch zahlreiche Opfer - selbst in Ländern, in denen die Kampfhandlungen Jahrzehnte zurückliegen. Österreich nimmt in den internationalen Minen- und Streumunitionsgremien regelmäßig die Rolle des Koordinators für Opferhilfemaßnahmen ein und engagiert sich konsequent für eine umfassende Unterstützung und soziale Reintegration der Betroffenen.

Das Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz (EZA-G 2003) sieht vor, dass alle Maßnahmen, „in sinnvoller Weise die Bedürfnisse….von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen“. Dieses Prinzip ist in den Grundsatzdokumenten der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu Menschenrechten reflektiert.

 

Am 23. September 2013 wird in der UN-Generalversammlung erstmals ein Sondergipfel über die Verwirklichung der  Millenniumsentwicklungsziele für Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit (High Level Meeting of the General Assembly on the Realization of the Millennium Development Goals and Other Internationally Agreed Development Goals for Persons with Disabilities) stattfinden.

Angesichts der internationalen und nationalen Entwicklungen und in Hinblick auf das High Level Meeting 2013 zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele für Menschen mit Behinderungen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„1) Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, das EZA-Gesetz 2003 ehestmöglich im Lichte der Stellungnahme des Monitoring-Ausschusses zu prüfen.

2) Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,

a) im Rahmen der Vereinten Nationen weiterhin Initiativen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen,

b) gemäß dem EZA-Gesetz 2003, das die UN-Konvention im Bereich der EZA innerstaatlich umsetzt, sicherzustellen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in sinnvoller Weise umgesetzt werden. Insbesondere durch:

·        Unterstützung von spezifischen Projekten zur Förderung und Stärkung ihrer Rechte und gleichberechtigten Teilhabe am täglichen Leben,

·        sowie durch eine möglichst umfassende Berücksichtigung in den Programmen der EZA und humanitären Hilfe.

 


c) im Zuge der Wirkungsorientierung der Bundesverwaltung ab dem Jahr 2014 die Aufnahme von Zielen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Indikatoren zu prüfen.

 

3) Das Bundesministerium für Finanzen wird ersucht,

a) in der Entwicklung der neuen Strategie zu den internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) die Rechte und Mitbestimmung  von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

b) Im Rahmen der Kontakte mit den IFIs die Stärkung und Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen aktiv einzufordern.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss