1902/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraums des Kinderbetreuungsgelds

 

Durch die unterschiedlichen Varianten beim Kinderbetreuungsgeld hat sich ein regelrechtes Ratespiel entwickelt, welche Variante am ehesten zur jeweiligen Familienplanung passt. Es ist keineswegs so, dass die Kurzvarianten überwiegend deshalb in Anspruch genommen werden, weil die Mütter wieder früher einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, im Gegenteil ist es so, dass versucht wird, das Auslaufen der gewählten Variante mit dem Zeitpunkt der Geburt eines weiteren Kindes in Einklang zu bringen. Dies deshalb, weil der Geldverlust durch Beendigung der Auszahlung für ein älteres Kind durch die Geburt eines jüngeren Kindes möglichst gering gehalten werden soll. Damit entwickelt sich die Familienplanung im Bereich des Geburtszeitpunkts eines Folgekindes zunehmend, überspitzt formuliert zu einer Art  spekulativem Termingeschäft. Denn das richtige Timing des Geburtszeitpunkts eines Folgekindes wirft  den größten Gewinn ab.  Jene Familien, die ihre Familienplanung aus Zufall mit dem Ende des KBG-Bezugs abstimmen können profitieren in diesem System. Ob also eine Familie den vollen KBG-Betrag trotz zweier relativ rasch aufeinanderfolgender Geburten bezieht, ist eine Frage des Glücks und der Planung. Dass es sich bei der Wahl der KBG-Bezugsvariante sehr oft um eine strategische Entscheidung mit dem Ausblick auf ein zweites oder drittes Kind geht, können auch die Familienberatungsstellen bzw. die Familienorganisationen bestätigen.

Daher fordern die unterfertigten Abgeordneten, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr durch die Geburt eines weiteren Kindes beendet werden soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für ein Kind nicht mehr durch die Geburt eines Geschwisterkindes beendet wird, sondern dann für beide Kinder ausbezahlt wird.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.