1903/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gerhard Huber, Werner Neubauer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verhinderung des verpflichtenden Erlernens und Absingens der

italienischen Hymne an Südtiroler Schulen

Jüngsten    Medienberichten    zufolge   hat  die  Verfassungskommission   der Abgeordnetenkammer  im  italienischen  Parlament  einem  Gesetzesentwurf  die

Zustimmung erteilt, der zu massiven Protesten und kontroversiellen Diskussionen

führte und führt.

Mit diesem Gesetzesentwurf sollen bereits ab dem nächsten Schuljahr Italiens und

damit auch Südtirols Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, im Rahmen des

Unterrichts die Nationalhymne zu erlernen und zu singen.

Dass dieser Gesetzesentwurf insbesondere die Südtiroler erzürnt ist leicht erklärbar.

In der italienischen Hymne sind auch antiösterreichische Passagen zu finden, in

denen es unter anderem heißt, dass der „österreichische Adler“ das Blut Italiens“

getrunken, dabei seine Federn verloren“ und sein Herz verbrannt“ hat.

Sollte Rom  nun dieses  Gesetz wirklich  ohne  Ausnahmeregelung  für Südtirol

verabschieden,  so  sei  dies  ein   ganz  klarer  Affront gegen  die deutsche

Sprachminderheit. In den nächsten Wochen soll nun darüber abgestimmt werden, ob

der Entwurf zum Gesetz wird.

Ein Inkrafttreten dieses Gesetzesentwurfes auch für Südtirol würde darüber hinaus

auch einen Bruch des Pariser Vertrages darstellen. Denn Artikel 1 des Pariser

Abkommens  besagt:  Die  deutschsprachigen Bewohner der Provinz  Bozen...

genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern im

Rahmen   besonderer  Maßnahmen  zum Schutze der völkischen  Eigenart und

kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe“.

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen und der Gefahr der - wenn auch nur indirekten - Untergrabung der Autonomie Südtirols im Falle des Inkrafttretens dieser Bestimmungen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, im Sinne der Schutzmachtfunktion der Republik Österreich gegenüber Südtirol und des Artikel 1 des Pariser Abkommens umgehend mit den zuständigen Stellen der Republik Italien in Kontakt zu treten und jene Schritte einzuleiten, die geeignet sind, ein Inkrafttreten eines Gesetzes zu verhindern, durch welches Südtiroler Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, die italienische Hymne zu erlernen und zu singen.“

Um Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss wird ersucht.