1903/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerhard Huber, Werner Neubauer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verhinderung des verpflichtenden Erlernens und Absingens der
italienischen Hymne an Südtiroler Schulen
Jüngsten Medienberichten zufolge hat die Verfassungskommission der Abgeordnetenkammer im italienischen Parlament einem Gesetzesentwurf die
Zustimmung erteilt, der zu massiven Protesten und kontroversiellen Diskussionen
führte und führt.
Mit diesem Gesetzesentwurf sollen bereits ab dem nächsten Schuljahr Italiens und
damit auch Südtirols Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, im Rahmen des
Unterrichts die Nationalhymne zu erlernen und zu singen.
Dass dieser Gesetzesentwurf insbesondere die Südtiroler erzürnt ist leicht erklärbar.
In der italienischen Hymne sind auch antiösterreichische Passagen zu finden, in
denen es unter anderem heißt, dass der „österreichische Adler“ das „Blut Italiens“
getrunken, dabei „seine Federn verloren“ und „sein Herz verbrannt“ hat.
Sollte Rom nun dieses Gesetz wirklich ohne Ausnahmeregelung für Südtirol
verabschieden, so sei dies ein ganz klarer Affront gegen die deutsche
Sprachminderheit. In den nächsten Wochen soll nun darüber abgestimmt werden, ob
der Entwurf zum Gesetz wird.
Ein Inkrafttreten dieses Gesetzesentwurfes auch für Südtirol würde darüber hinaus
auch einen Bruch des Pariser Vertrages darstellen. Denn Artikel 1 des Pariser
Abkommens besagt: „Die deutschsprachigen Bewohner der Provinz Bozen...
genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern im
Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze der völkischen Eigenart und
kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe“.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen und der Gefahr der - wenn auch nur indirekten - Untergrabung der Autonomie Südtirols im Falle des Inkrafttretens dieser Bestimmungen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, im Sinne der Schutzmachtfunktion der Republik Österreich gegenüber Südtirol und des Artikel 1 des Pariser Abkommens umgehend mit den zuständigen Stellen der Republik Italien in Kontakt zu treten und jene Schritte einzuleiten, die geeignet sind, ein Inkrafttreten eines Gesetzes zu verhindern, durch welches Südtiroler Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, die italienische Hymne zu erlernen und zu singen.“
Um Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss wird ersucht.