1920/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.04.2012
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „sofortige Beendigung des Rückforderungsskandals zu Lasten österreichischer Bauern aufgrund von Almflächen-Neuberechnungen“

 

 

Die Berechnungen der Landwirte, wie viele der Almflächen - sei es Eigenbesitz oder gepachtet - Futterflächen sind, wurden über Jahre gemeinsam mit den Agrarbezirksbehörden und Landwirtschaftskammern der Länder erstellt.

 

Jetzt werden die bestehenden Angaben mit Hilfe von Satellitenaufnahmen von Seiten der AMA überprüft. Mit Luftbildern und digitaler Vermessungstechnik werden exakte Flächenangaben nach neuen EU Vorgaben errechnet. Wurden jetzt nach Neuberechnung der AMA Fördermittel ab dem Jahr 2005 für zu große Flächen bezogen, drohen den Bauern Rückzahlungen, weitere Strafzahlungen bis zum Doppelten des Förderbetrages, der Verlust der EU-Unterstützung und zusätzlich noch Rückzahlungen der Betriebsprämie.

 

Österreichweit könnten die Rückforderungen bis zu 65 Millionen Euro ausmachen. Das betrifft alle Bauern, die ihr Vieh auf vormals falsch berechnete Almen auftreiben oder aufgetrieben haben.

 

Die Aussagen von Franz Jäger, Landwirtschaftsministerium, in der Sendung „Konkret“ sind dazu mehr als entlarvend. Von Seiten des Ministeriums wusste man in den Jahren 2001 und 2005 aufgrund von konkreten Informationen über die Kritik und weitere Vorgangsweise seitens der EU genauestens Bescheid. Das von Österreich verwendete Referenzmodell war laut Meinung der EU nicht in der Lage, die tatsächlich bewirtschafteten Flächen genau abzugrenzen und wurde inzwischen bestätigt.

Die Klage Österreichs aus dem Jahr 2005 gegen diese EU-Entscheidung wurde im Jahr 2009 abgewiesen! Laut Jäger wurden die Landwirte jedoch erst im Jahr 2011 darüber verständigt.

 

Das bedeutet, dass de Facto seit dem Jahr 2005 neue Vermessungskriterien gelten und dass es das Landwirtschaftsministerium verabsäumt hat, darüber zu informieren und Vorkehrungen ab dem Jahr 2005, für den Fall, dass die Klage abgewiesen wird, zu treffen.


Die Anwendung neuer Vermessungstechniken in der Landwirtschaft ist selbstverständlich im Lichte aller Beteiligten zu begrüßen, nur kann es nicht sein, dass Erkenntnisse aus solchen Vermessungstechniken rückwirkend angewendet werden, noch dazu da die Schuld für diese Misere beim zuständigen Ministerium liegt.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert

 

-          Rückforderungen von Seiten der AMA an Landwirtinnen und Landwirte - die sich aufgrund der digitalen Neuvermessung der Almfutterflächen ergeben - sofort abzustellen,

-          bereits bezahlte Rückforderungen rückzuerstatten und

-          gegenüber den Forderungen der EU selbst eine Lösung für die im eigenen Ressort verschuldete Misere zu finden“.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 19. April 2012