1926/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend lückenlose Transparenz für Parteifinanzen

BEGRÜNDUNG

Seit Jahren steht Österreich und insbesondere die österreichische Politik am Pranger wegen dubioser Parteispenden, undurchsichtiger Parteifinanzen und korruptionsanfälliger Praktiken. Die Grünen kritisieren das seit vielen Jahren und drängen auf Reformen. Letztes Jahr wurde Österreich von der internationalen Staatengemeinschaft hinsichtlich der Parteienfinanzierung geprüft. Der Bericht von GRECO fiel vernichtend aus.

Zuletzt hat der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen eine ganze Reihe von Fällen ans Licht befördert, die dringenden Reformverdacht beim Parteiengesetz beweisen. So wurde etwa offenkundig, dass eine Parteispende, die in Form einer Kostenübernahme gegeben wird, derzeit nirgends gemeldet oder verbucht werden muss. Diese Form von Verschleierung ist derzeit auch nicht untersagt. Auch ist es weder unzulässig noch strafbar, dass sich Parteien von öffentlichen Unternehmen finanzieren lassen.

Seit mehr als einem Jahr blockieren die Regierungsparteien eine Fortsetzung der Gespräche zwischen den Parteien zur Reform des Parteiengesetzes. Damit ist wertvolle Zeit, die für die Erarbeitung einer guten Reform nötig ist, ungenützt verstrichen.

Aus Sicht der Grünen darf die in Aussicht genommene Neuregelung des Parteiengesetzes nicht neuerlich eine Alibi-Reform unter Berücksichtigung der diversen Einflüsse und Interessen von Vorfeldorganisationen und einzelnen Landesparteien sein, die weiterhin bewusst Lücken und Hintertüren offen lässt. Damit wurde in den vergangenen Jahren dem Ansehen der Politik bereits genug Schaden zugefügt. Die Bürgerinnen und Bürger haben es satt, über Geldflüsse und die Einflussnahme auf Parteien und politische Entscheidungsträger weiterhin getäuscht zu werden. Und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass sämtliche Geldflüsse zu Parteien und politischen Entscheidungsträger offengelegt werden.

Das Gebot der Stunde ist daher eine umfassende Reform, die sicherstellt, dass künftig für den Bereich der Parteienfinanzierung tatsächlich lückenlose Transparenz gegeben ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien vorzulegen, das hinsichtlich der Transparenz von Parteienfinanzen folgende Mindestanforderungen erfüllt:

1.    Spenden an politische Parteien müssen lückenlos offengelegt werden. Vom Spendenbegriff darf es keine Ausnahmebestimmungen für Zuwendungen von bestimmten Einrichtungen oder Institutionen geben. Insbesondere allfällige Zuwendungen von freiwilligen Interessensvertretungen oder Berufsverbänden (z.B.. Gewerkschaften, Industriellenvereinigung etc.) an politische Parteien müssen als Spende gelten und im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen sein.

2.      Der Spendenbegriff soll nicht nur Zahlungen“ umfassen, sondern muss umfassend sein. Neben Geldspenden sollen auch Sachspenden, Kostenübernahmen, Personalüberlassungen und Überlassungen zu marktunüblichen Preisen sowie Rabatte als Spende gelten.

3.      Spenden an eine Partei im Wert von über 500 Euro sollen zu veröffentlichen sein.

4.      Die Annahme von Spenden von Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen oder deren Aufträge ausführen sowie von Unternehmen, die öffentliche Beihilfen oder Förderungen bekommen, soll Parteien verboten sein.

5.      Die Rechenschaftsberichte der Parteien müssen neben einer detaillierten Darstellung der Einnahmen und Ausgaben auch eine Vermögensdarstellung (Aktiva und Passiva) beinhalten.

6.      Die detaillierten Transparenzregelungen der Rechenschaftsberichte müssen auch für Bezirks- und Gemeindeorganisationen der Parteien

gelten und sollen entsprechend zu veröffentlichen sein.

7.      Für Verstöße gegen das Gesetz müssen zwingend Sanktionen verhängt werden. Bei leichten Verstößen sollen Verwaltungsstrafen verhängt werden, bei vorsätzlichen und schweren Verstößen muss das Strafrecht zur Anwendung kommen. Die Verhängung von Strafen soll veröffentlicht werden.

8.      Es muss eine unabhängige, weisungsfreie Kontrollbehörde eingerichtet werden, die die Einhaltung der Transparenz- und Offenlegungsvorschriften überwacht und umfassende Prüf- und Sanktionsrechte erhält.

9.      Einnahmen durch Sponsoring und Inserate müssen nicht nur als Gesamtsumme, sondern - analog den Bestimmungen der Spendenliste – detailliert dargestellt und veröffentlicht werden.

10.  Das Gesetz soll nicht nur Wahlparteien (Wahllisten) und in der Folge gewählte Abgeordnete hinsichtlich der Transparenzregeln und Sanktionen erfassen, sondern alle Kandidaten auf den Wahllisten.

11.  Für die Umgehung der Transparenzbestimmungen oder Spendenverbote (zB durch die Stückelung anonymer Spenden) soll ein eigener Straftatbestand eingeführt werden.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.