1937/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.05.2012
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umweltförderung für photokatalytische Luftreinigung

 

 

Eine photokatalytische Reaktion setzt sich aus einer Reihe von physikalischen und chemischen Prozessen zusammen. Am Anfang steht die Absorption des Lichts. Dabei werden Elektronen in Zustände mit höherer Energie angeregt, bei einem Halbleiter wie Titandioxid von Zuständen des Valenzbandes in Zustände des Leitungsbandes.

Bei der Bestrahlung mit Licht werden an seiner Oberfläche Sauerstoffradikale gebildet. Der so aktivierte Sauerstoff zersetzt Moleküle und organische Schmutzpartikel die mit der Oberfläche in Kontakt kommen. Die so zersetzten Substanzen können durch Regenwasser leicht abgewischt werden, wodurch eine selbstreinigende Wirkung erzielt wird.

Der aktivierte Sauerstoff baut aber auch Geruchsstoffe und Luftschadstoffe wie z. B. Stickoxide  und organischen Feinstaub wirksam ab.

 

Vor allem können dadurch aber auch organische Treibhausgase abgebaut werden.

Bisher gibt es offensichtlich noch keine Möglichkeit die derzeit bestehende Technik einer photokatalytisch aktiven Beschichtung auf Fassaden oder Lärmschutzwänden zu fördern. Da eine nachhaltige Verringerung von klimaschädlichen Treibhausgasen durchaus förderwürdig erscheint, sollten entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Förderung von photokatalytischer Luftreinigung durch die Umweltförderung des Bundes ermöglicht.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.