1939/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend 40 Beitragsjahre für Arbeitnehmer mit Behinderung

 

 

Arbeitnehmer mit Behinderung sind ein wertvoller Bestandteil der Arbeitswelt. Leider können sie oft nicht durchgehend bis zum Regelpensionsantrittsalter ihre Erwerbstätigkeit ausüben, weil lange Krankheits-, Rehabilitations- oder Therapieausfälle den Alltag bestimmen.

Die Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmern steigt stetig, noch schwieriger ist es für ältere Arbeitnehmer mit Behinderung, nach Verlust des Arbeitsplatzes wieder im Arbeitsprozess Fuß zu fassen. Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent scheint es fast unmöglich, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Daher sollen Menschen ab einem vom Bundessozialamt bescheinigten Grad der Behinderung von 50 Prozent nach 40 Beitragsjahren vor Erreichen des regulären Pensionsantrittsalters abschlagsfrei in Pension gehen können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Regelung für Menschen mit einem vom Bundessozialamt bescheinigten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vorsieht, die besagt, dass diese nach 40 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.