1944/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Rainer Widmann
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einnahmen aus Verwaltungsstrafen

Im Zuge des Finanzausschusses vom 10. Mai 2012 wies die Frau Bundesminister für Finanzen darauf hin, dass die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen, soferne keine genauen Regelungen über den Zahlungsfluss in den jeweiligen Gesetzesmaterien vorliegen, den jeweils regional zuständigen Bezirkshauptmannschaften für soziale Zwecke zufließen. So fließen die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen, die von der Finanzmarktaufsicht verhängt werden, dem Fonds soziales Wien zu. Dieser Umstand ist unbefriedigend und sollte einer Neuregelung zugeführt werden.

Um einen Überblick über die Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit der Verhängung von Verwaltungsstrafen zu erhalten, soll ein Bericht erstellt werden, der in weiterer Folge als Grundlage für eine umfassende Neuregelung der Einnahmen aus Verwaltungsstrafen dienen soll.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen umfassenden Bericht zum Thema Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafen zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen. Der Bericht soll eine Aufstellung sämtlicher Behörden, die Verwaltungsstrafen verhängen, sowie jener Stellen, denen die Einnahmen aus diesen Verwaltungsstrafen tatsächlich zufließen, beinhalten.“
 
 
 
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.