1958/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Hospiz und Palliativversorgung 2012

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Ein Sterben in Würde, mit kompetenter und umfassend interdisziplinärer Betreuung und Begleitung, muss für alle, die es brauchen, flächendeckend verfügbar sein. Darüber herrscht breiter Konsens über die Fraktionsgrenzen hinweg, dazu bekennt  sich die österreichische Bundesregierung auch im aktuellen Regierungsprogram.  Bereits 2004 hatten sich alle Parteien darauf geeinigt, bis 2012 eine  flächendeckende,  bedarfsgerechte  und  einheitliche  Versorgung sicherzustellen, die Umsetzung hinkt jedoch stark hinterher.

 

Ein bundesweit abgestimmter, koordinierter Prozess mit einheitlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen muss umgehend gestartet werden. Sämtliche Konzepte und Pläne müssen an regionale und geografische Gegebenheiten angepasst sein. In diesem Zusammenhang ist erfreulich, dass es im Vorjahr Anfragen des Gesundheitsressorts an die Bundesländer zum Stand und zur Perspektive der Hospiz- und Palliativversorgung gegeben hat. Die Ergebnisse wurden bisher allerdings noch nicht veröffentlicht. Es gibt auch nach wie vor den „Kompetenzdschungel“ zwischen Bund, Ländern, Sozial- und Gesundheitsbereich. Das darf so nicht weitergehen, die Zuständigkeiten müssen endlich geklärt werden.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, den aktuellen Stand (2011) des Erfüllungsgrads der bis 2012 geplanten Umsetzung der abgestuften Hospiz-und Palliativversorgung umgehend zu veröffentlichen. Ebenso soll die Zusammenfassung der Anfragebeantwortungen der Bundesländer, die dem Ressort vorliegt, veröffentlicht werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum Jahresende 2012 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Zuständigkeiten des Bundes in der Hospiz- und Palliativversorgung eindeutig festlegt.

Ein Vorschlag der bundesweiten Tagessätze für Stationäre Hospize im Rahmen der nächsten 15a-Vereinbarung soll ebenfalls so rasch wie möglich erarbeitet werden. Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ExpertInnen aus den Bereichen Gesundheit, Soziales und Hauptverband ehestmöglich konkrete Vorschläge erarbeiten und unterbreiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.