1960/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schließung einer verheerenden Lücke im Staatsbürgerschaftsgesetz

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Herr Eugen Nerger ist Sohn einer ukrainischen Mutter, die später deutsche Staatsbürgerin wurde und eines Moldawiers, der später Österreicher wurde. Herr Nerger ist Pensionist und lebte 46 Jahre lang als Österreicher, mit österreichischem Pass und im Glauben er ist österreichischer Staatsbürger. Bis die Behörden plötzlich seinen Pass einzogen und seine Staatsbürgerschaft  aberkannten mit dem Argument ihm sei damals nur aufgrund eines Irrtums die Staatsbürgerschaft verliehen worden, da die Staatsbürgerschaft des Vaters nie auf ihn erstreckt worden sei. Herr Nerger gilt nun als Ausländer. (Standard 8. Mai 2012) Als Pensionist mit Kleinstrente hat er keine Chance die Staatsbürgerschaft mit der er sein Leben lang gelebt hatte, wiederzuerlangen.

 

Herr Igor Dötl wurde, nachdem er 21 Jahre lang als österreichischer Staatsbürger  und Wiener lebte, plötzlich die Staatsbürgerschaft entzogen. Nachdem sich- für ihn überraschend - herausgestellt hatte, dass sein österreichischer Vater, von dem sich die Staatsbürgerschaft abgeleitet hatte, doch nicht sein leiblicher Vater war, gab ihm die Behörde eine falsche Auskunft, nämlich dass sich dadurch für ihn nichts ändere, da seine Mutter mittlerweile Österreicherin war. Die Auskunft stellte sich als falsch heraus und Herrn Dötl wurde –anlässlich seiner Hochzeit- die Staatsbürgerschaft entzogen. (Kurier 28.3.2011) Herr Dötl ist in Österreich geboren, aufgewachsen, hat Zivildienst geleistet und ist mit einer Österreicherin verheiratet.  Er gilt nun als Ausländer, die Staatsbürgerschaft könnte er frühestens in 6 Jahren beantragen, bis dahin muss er mit einem humanitären Aufenthaltstitel hier leben.

 

Obwohl in solchen Fällen der vorangegangene Irrtum nicht von den Betroffenen verschuldet wurde, trifft sie die plötzliche Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft mit voller Härte. Die Problematik von Kindern, die als ÖsterreicherInnen aufwachsen, aber bei denen oft Jahre bzw. Jahrzehnte später durch die Behörden festgestellt wird, dass sie nur „vermeintliche ÖsterreicherInnen“ waren, ist der Regierung seit langem bekannt. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahrzehnten die Schließung dieser Lücke. Die Grünen haben durch parlamentarische Anfragen und wiederholte Thematisierung im Innenausschuss des Nationalrats ebenfalls die Lösung dieses Problems gefordert. Obwohl es sich nur um eine Handvoll Fälle jedes Jahr handelt, bürgert die Regierung lieber langjährige ÖsterreicherInnen aus, indem sie sich auf Formalismen zurückzieht, anstatt zu handeln und die Lücke endlich zu schließen.

 

Um die Ausbürgerung von Personen zu vermeiden, die als ÖsterreicherInnen sozialisiert wurden und bis ins Erwachsenenalter in dem festen Glauben gelebt haben, ÖsterreicherInnen zu sein, oder z.B. ihren Militärdienst oder Zivildienst für Österreich abgeleistet haben, muss endlich die Schließung dieser unwürdigen Gesetzeslücke erfolgen.

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Innenministerin wird aufgefordert, einen Sondererwerbstatbestand für „vermeintliche ÖsterreicherInnen“ im Staatsbürgerschaftsgesetz zu schaffen, also Personen, die ohne eigenes Verschulden jahrelang von den Behörden als ÖsterreicherInnen behandelt wurden, obwohl sie die Staatsbürgerschaft nie innehatten. Dieser Sondererwerbstatbestand soll eine erleichterte Einbürgerung ohne Wartezeiten, Staatsbürgerschaftsprüfung und Lebensunterhaltsprüfung für diese Personengruppe ermöglichen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten  vorgeschlagen.