1961/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 16.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Spadiut, Dr. Grünewald
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden
Wie bereits im Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten ausgeführt, gibt es neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten erprobte komplementäre Heilmethoden, die Behandlungsmethoden und die Abgabe alternativer Heilsubstanzen vorsehen.
So ist beispielsweise die Traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunkturtechniken.
Daneben gibt es aus der europäischen Tradition erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie.
Erprobte komplementäre Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für erprobte und erfolgreich praktizierte komplementäre Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.