1961/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Spadiut, Dr. Grünewald

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden

 

 

Wie bereits im Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten ausgeführt, gibt es neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten erprobte komplementäre Heilmethoden, die Behandlungsmethoden und die Abgabe alternativer Heilsubstanzen vorsehen.

So ist beispielsweise die Traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunkturtechniken.

Daneben gibt es aus der europäischen Tradition erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie.

 

Erprobte komplementäre Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für erprobte und erfolgreich praktizierte komplementäre Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.