1967/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verlängerung des Verrechnungszeitraumes des Vorsteuerabzuges

 

Das Sparpaket der Bundesregierung sah die Verdoppelung des Verrechnungszeitraumes der Vorsteuerrückzahlung vor. Eine Maßnahme, die wiederum den Mittelstand treffen wird. Damit ist das Vorhaben in eine Reihe mit der Halbierung der Bausparprämie und den ebenfalls durchgeführten Einschnitten im Sektor der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu stellen.

 

Geförderte Mietkaufmodelle, die der Anschaffung von Wohnungen zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen  werden üblicherweise vom Mittelstand und Familien in Anspruch genommen. Diese leiden unter der Verlängerung des Verrechnungszeitraumes. Bisher war es möglich, Wohnungen nach einer Frist von zehn Jahren ohne die Rückzahlung der zwanzigprozentigen Umsatzsteuer zu verkaufen. Eine Verdoppelung dieser Frist bedeutet für den Käufer - etwa im Bereich des gemeinnützigen Wohnbausektors - Mehrkosten von bis zu 15.000 Euro beim Erwerb einer durchschnittlich großen Wohnung. Durch gewerbliche Bauträger errichtete Wohneinheiten verteuern sich in einer vergleichbaren Größenordnung. Die Bildung von Eigentum wird durch die von der Regierung beschlossene Maßnahme wesentlich erschwert.

 

In Teilbereichen mag ein zwanzigjähriger Verrechnungszeitraum sozial unproblematisch sein. Im geschilderten Fall bedeutet die Regelung jedoch eine erhebliche und gleichzeitig in Summe nicht budgetrelevante Mehrbelastung - insbesondere für junge Familien. Aus freiheitlicher Sicht jedoch ist gesellschaftlich möglichst breit gestreute Vermögensbildung ein Eckpfeiler des Modells der sozialen Marktwirtschaft und Garant sozialen Ausgleichs.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage, welche die Herabsetzung des Verrechnungszeitraum des Vorsteuerabzuges bei Mietkaufmodellen auf zehn Jahre beinhaltet, zu übermitteln.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht.