1968/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Zanger, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Bundeshaftung bei Pensionskassen

 

Die Finanzkrise und ihre Effekte führen deutlich vor Augen, dass die zweite Säule der Altersvorsorge ihren Zweck nicht erfüllt. Die bei der Einführung des Systems zugrunde liegenden Ertragserwartungen müssen als wenig realistisch betrachtet werden. Das Eigenkapital der Pensionskassen ist relativ schwach ausgeprägt. Gleichzeitig besteht keine rechtliche Ergebnisverantwortung für die handelnden Entscheidungsträger. Mangelndes Verantwortungsbewusstsein der Pensionskassen zeigt sich darin, dass Arbeitgeber und Belegschaftsvertreter dazu bewogen wurden, betriebsinterne Pensionsrückstellungen an Pensionskassen zu übertragen – bei beginnender Finanzkrise.

 

Österreichs Pensionskassen haben in den vergangenen zwölf Jahren etwa drei Milliarden Euro an den Finanzmärkten verloren. Daraus resultieren neben den Verlusten für die betroffenen Personen auch Schäden für den Staat. In diesem Fall eine Milliarde Euro infolge ausgefallener Lohn- und Mehrwertsteuereinnahmen. Die Pensionskassenberechtigten haben im Jahr 2012 mit erheblichen Einbußen zu rechnen. Voraussichtlich werden sich die Auszahlungen ihrer Höhe nach um mehr als ein Zehntel der ursprünglichen Summe reduzieren. Reformbedarf ist dringend gegeben.

 

Die Republik muss ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und Zahlungsausfälle kompensieren. Der Staat muss für Ausfälle bei Pensionskassen haften und für die veranlagte Summe garantieren. Es muss geschädigten Anlegern möglich sein, die Pensionskasse zu wechseln, bzw. ihr veranlagtes Kapital aus der jeweiligen Pensionskasse herauszunehmen.

 

In diesem Zusammenhing stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Folgendes beinhaltet: Der Bund haftet für Pensionskassen und garantiert die veranlagte Summe. Den Anlegern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Pensionskasse zu wechseln bzw. ihr veranlagtes Kapital aus der jeweiligen Pensionskasse herauszunehmen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.