1980/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2012
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Beseitigung unausgewogener Geschlechterverhältnisse an Universitäten

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend  Beseitigung unausgewogener Geschlechterverhältnisse an Universitäten

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In Österreich sind derzeit laut aktuellem Universitätsbericht 2011 35.255 Personen als wissenschaftliches und künstlerisches Personal an den Universitäten tätig, rund 45 Prozent davon (16.046) sind Frauen. Betrachtet man die Beschäftigungs-entwicklung des letzten Jahrzehnts, zeigt sich in Österreich eine insgesamt beträchtliche allgemeine Erhöhung der wissenschaftlich Tätigen, wobei die Beschäftigung von Wissenschafterinnen deutlich stärker zunimmt als jene von Wissenschaftern, jedoch sind Frauen häufiger in Teilzeit beschäftigt.  Es gab in den letzten Jahren eine enorme Zunahme von Wissenschafterinnen, dadurch hat sich der Frauenanteil im Hochschulsektor zwischen 1998 und 2009 von rund 23 auf 34 Prozent erhöht.

 

Allerdings nimmt der Frauenanteil mit jeder höheren Karrierestufe ab. Während 58 Prozent der Erstabschlüsse (2010) auf Frauen entfallen, liegt der Frauenanteil bei den AssistentInnen nur mehr bei 39 und bei den ProfessorInnen nur  bei  20 Prozent.

Zwar waren durch gezielte Maßnahmen auf manchen Ebenen Erfolge sichtbar, doch bleibt der Frauenanteil weiterhin auf niedrigem Niveau.

 

Dem aktuellen Universitätsbericht 2011 zufolge werden Gleichstellung und Frauenförderung vorangetrieben, etwa durch den erweiterten Diskriminierungs-schutz, die Frauenquote von mindestens 40 Prozent für die Kollegialorgane der Universitäten, den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an jeder Universität, eine Schiedskommission und mindestens eine Organisation zur "Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechter-forschung". In den Leistungsvereinbarungen wurde das Gender Budgeting verankert.


Das BMWF[1] merkt zur Erreichung der 40 Prozentquote auf seiner Homepage an:
Die Zahlen belegen zwar steigende Frauenanteile, jedoch verlaufen die Entwick-lungen nicht an allen Universitäten gleich erfolgreich. Mittelfristig erachtet das BMWF im Aufgabenfeld Gleichstellung drei Ziele für wesentlich:

Die Erhöhung der Anzahl der Frauen in Führungspositionen und Gremien,
die Reduzierung der Einkommensschere bei den Gehältern auf null, sowie Kooperation und Austausch zwischen den Universitäten zur Verbesserung der Situation von Frauen an Universitäten.“


Es ist auch der Hinweis zu finden, dass das BMWF im Frühjahr 2012 mit einem Trainingsangebot für neue Gremienmitglieder und Vorsitzende von Gremien an den Universitäten startet. Eine Information dazu werde den Universitätsleitungen gesondert zugehen. In Erweiterung dieser Initiative seien die Universitäten eingeladen, für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen und Gremien weiter voranzutreiben.

Das sind gut gemeinte Maßnahmen, die jedoch aus unserer Sicht zu kurz greifen, denn eine politische Steuerung der Gleichstellungsaktivitäten ist notwendig, um die Verbindlichkeit für alle Universitäten zu stärken. Daher ist gerade jetzt, noch VOR dem Beginn der nächsten Leistungsvereinbarungsverhandlungen, ein klares politisches Commitment zur Beseitigung unausgewogener Geschlechterverhältnisse in F&E sowie Entwicklung der Künste notwendig.

 

Die kommende Leistungsvereinbarungsperiode bietet eine große Chance, die Situation von Frauen an den Universitäten zu verbessern und die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen und Gremien weiter voranzutreiben. Diese Chance muss im Vergleich zu vergangenen Leistungsvereinbarungen effektiver genützt werden. Ein Screening der Leistungsvereinbarungen der Periode 2010-2012 zeigt, dass die von den Universitäten geplanten Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen teilweise große Defizite aufweisen:

 

- Ziele sind oft vage definiert, nicht nachvollziehbar und kaum durch Indikatoren gestützt.

- Maßnahmen haben häufig Ankündigungscharakter, bleiben unverbindlich.

- Die vorgelegte Planung von Maßnahmen lässt nicht auf Verbindlichkeit und Effektivität bei der Umsetzung schließen.

 

Es ist daher dringend geboten, die Leistungsvereinbarungen als Instrument zum Abbau unausgewogener Geschlechterverhältnisse zu schärfen und vor Abschluss und Unterzeichnung eine Evaluierung im Sinne des Gender Mainstreaming durchzuführen.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten für 2013 – 2015 vor ihrem Abschluss einer Überprüfung und Evaluierung im Sinne des Gender Mainstreamings zu unterziehen und damit den Abbau unausgewogener Geschlechterverhältnisse an den Universitäten voranzutreiben.

 

Der Bundesminister möge weiters dafür Sorge tragen, dass sich die Universitäten zur Verbesserung der Situation von Frauen klare und indikatorgestützte Ziele setzen und die Planung der Maßnahmen eine effektive Umsetzung erwarten lässt. Ebenso ist zu evaluieren, ob und wie Kooperationen zu diesem Zwecke gebildet werden.

 

Das Ergebnis der Evaluierung ist den Universitäten unverzüglich zu übermitteln, damit Adaptierungen vor Abschluss der Leistungsvereinbarungen seitens der Universitäten vorgenommen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss  vorgeschlagen.



[1] http://www.bmwf.gv.at/startseite/mini_menue/das_ministerium/gender_und_diversitaet/gleichbehandlung_an_oesterreichischen_hochschulen_und_forschungseinrichtungen/gleichbehandlung_und_frauenfoerderung_an_den_universitaeten/umsetzung_der_40_frauenquote/