1997/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung weiterer Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger

 

 

Die meisten Pflegebedürftigen in Österreich werden im familiären Umfeld betreut. Die Leistungen der Angehörigen machen Pflege und Betreuung in Österreich erst finanzierbar. Der Wert der informell erbrachten Betreuungsarbeit wird auf rund drei Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Diese Schätzung beruht auf einem Modell, indem bislang unbezahlt erbrachte, informelle Pflegeleistungen durch vom Markt bezogene Dienstleistungen ersetzt werden. Dabei wird der Zeiteinsatz in der informellen Pflege mit fiktiven Löhnen bewertet, die für Haushaltshilfen und Pflegehelfer bezahlt werden müssten.

Die private Pflege ist durch eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen zunehmend in Gefahr. Pflege und Betreuung im eigenen Heim hat aber nach wie vor höchste Priorität. Pflegende Angehörige müssen daher bestmöglich unterstützt werden.

 

Im Regierungsprogramm für die XXIV. GP findet sich im Unterkapitel „pflegende und betreuende Angehörige“ folgende Zielsetzung:

„Zur Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen sind Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen von zentraler Bedeutung.

 

Die Sozialpartner werden ersucht, hinsichtlich nachstehender Überlegungen Lösungsvorschläge zu prüfen bzw. zu erarbeiten:


 

Gefordert sind weitere bundesweit konkrete Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Weiters soll dem Nationalrat ein schriftlicher Bericht über den Stand der Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „pflegende und betreuende Angehörige“ zugeleitet werden.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bundesweit weitere konkrete Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger umzusetzen. Weiters wird der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, dem Nationalrat einen schriftlichen Bericht über den Stand der Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „pflegende und betreuende Angehörige“ zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.