1999/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend 7 Punkte für den Universitätsstandort Österreich

 

Das Chaos an den österreichischen Universitäten ist evident, ebenso die Untätigkeit des zuständigen Ministers dieses zu beseitigen. Das BZÖ schlägt daher nachfolgendes Maßnahmenpaket zur Rettung unseres Universitätsstandortes Österreich:

·        „Bildungsministerium Zukunftsreich“ und sektorübergreifende Bildung

Zusammenlegung der Bildungsagenden in einem Schul-, Wissenschafts- Forschungsressort, um die bestmögliche Bündelung aller finanziellen und intellektuellen Ressourcen zu erreichen.

Realisierung einer engen Kooperation vor allem zwischen dem sekundären und tertiären Bildungssektor sowie eine laufende Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik.

·        Einführung einer Studienplatzfinanzierung für Universitäten

Für alle Universitäten zur Absicherung der Finanzierungsstrukturen: Mittels Bedarfserhebung und Lizenzierung wird die Höhe der Studienplatzfinanzierung festgelegt.

Bei der Bedarfserhebung werden das Bildungsministerium, Universitäten, Arbeitsmarktservice und Wirtschaft eingebunden. Im Zuge der Studienplatzfinanzierung wird je Studienrichtung eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen finanziert.

Damit wird eine qualitativ hochwertige universitäre Bildung sichergestellt, die sich klar am tatsächlichen Bedarf orientiert.

·        Kostenbeteiligung der Studierenden

Bundeseinheitliche Grundgebühr in der Höhe von € 500.- pro Semester. Die Universitäten werden ermächtigt, darüber hinausgehende Gebühren einzuheben, wenn sie diese entsprechend begründen (erhöhter Material-, Technik oder Forschungsaufwand). Zusätzlich wird eine Einschreibegebühr in der Höhe von € 5.000.- eingehoben. Österreichische Studenten können diese Einschreibegebühr mit dem „Uni-Bonus“ gegenrechnen. Damit wird EU-rechtskonform sichergestellt, dass die Einschreibegebühr nur von Studenten zu entrichten ist, die über kein österreichisches Maturazeugnis verfügen.

Das Bildungsministerium finanziert keine Studienplätze für Drittstaatenangehörige. Diese müssen sich ihren Studienplatz selbst finanzieren. Wenn das Außenministerium im Rahmen von internationalen Verträgen, Studienplätze für Drittstaatenangehörige zusagt, so sind diese auch aus dem Budget des Außenministeriums zu finanzieren.

Auf Grundlage der Studentenzahlen des WS 2009/2010 würde diese Kostenbeteiligung ca. €  560 Mio. Mehreinnahmen für die Universitäten bedeuten. Davon wären ca. € 227 Mio. von inländischen Studenten zu entrichten, € 149 Mio. von Studenten aus dem EU-Ausland und € 184 Mio. von Drittstaatenangehörigen. Wenn man berücksichtigt, dass derartige Gebühren, den Zustrom von ausländischen Studenten dämpfen würden, so wäre längerfristig mit ca. € 500 Mio. Mehreinnahmen für die Universitäten zu rechnen.

Damit wäre nicht nur die benötigte Notfallsfinanzierung von ca. € 250 Mio. abgedeckt, sondern es könnte auch eine deutliche Qualitätssteigerung erreicht werden.

·        „Uni-Milliarde“

Wenn die Studierenden einen Finanzierungsbeitrag von ca. € 500 Mio. leisten, dann sollte der Bund weitere € 500 Mio. beitragen, um so mit einer Uni-Milliarde sicherzustellen, dass die österreichischen Universitäten, Bildung auf höchstem Niveau bieten und dass sich Österreich langfristig im Kreis der wettbewerbsfähigsten Industriestaaten der Welt behaupten kann.

Das System der bedarfsorientierten Studienplatzplatzfinanzierung würde gewährleisten, dass  diese Milliarde nicht im System versickert, sondern tatsächlich eine Investition darstellt.

·        Finanzierungsunterstützung für Student/innen - Das BZÖ-Studienkredit-Modell

Kein talentierter und leistungswilliger österreichischer Student soll durch Studiengebühren vom Studium abgehalten werden. Deswegen wurde schon bei der erstmaligen Einführung von Studiengebühren im Jahr 2001 das Stipendien-Angebot verbessert und ausgebaut.

Ergänzend dazu, schlägt das BZÖ nun vor, angelehnt an das britische System, einen Studienkredit einzuführen. Der maximale Rahmen sollte € 10.000.- pro Jahr und € 30.000.- für die gesamte Studiendauer betragen. Der Studienkredit könnte nicht nur für die Begleichung der Studiengebühren, sondern auch für die Finanzierung des Lebensunterhalts verwendet werden. Die Vergabe von Stipendien bleibt davon unberührt. Die Summen aus dem Stipendium reduzieren jedoch entsprechend den möglichen Kreditrahmen. Es wären lediglich Zinsen in Höhe der Sekundärmarktrendite für österreichische Staatsanleihen zu entrichten.

·        Einführung von Aufnahmeverfahren und Studieneingangsphase

Die Universitäten werden verpflichtet Aufnahmeverfahren einzusetzen, die den Bedingungen des Studiums entsprechen und die potentiellen Studierenden über die Anforderungen des Studiums ins Bild setzen.

Die endgültige Auswahl der Studierenden soll jedoch nicht durch sog. „Knock-Out“ Prüfungen erfolgen, die nur eine sehr punktuelle Erhebung der Leistungsfähigkeit darstellen, sondern mittels einer anrechenbaren Gesamtleistungsschau am Studienbeginn.

·        Erweiterung der Autonomie und Selbstverantwortung der Universitäten

Novellierung des UG-2002 dahingehend, dass die Universitäten in ihren Finanzierungs-, Verwaltungs- und Personalmodi mehr Freiheiten, aber auch mehr Verantwortung und Verpflichtung für den gesellschaftlichen Bildungsauftrag erhalten. Die Universitäten sollen qualitativ gestärkt werden und eine spezifische Standortprägung entwickeln.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister  für Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, folgende sieben Punkte für den Universitätsstandort Österreich so rasch wie möglich in Form eines Gesetzesvorschlages an den Nationalrat zu übermitteln:

1.       Zusammenlegung der Bildungsagenden in einem Schul-, Wissenschafts- und Forschungsressort;

2.       Einführung einer Studienplatzfinanzierung für Universitäten;

3.       Kostenbeteiligung der Studierenden;

4.       Finanzierungsbeitrag durch den Bund ergänzend zur Kostenbeteiligung der Studierenden auf die „Uni-Milliarde“

5.       Einführung eines Studienkreditmodells für Studierende;

6.       Einführung von qualitätssichernden Aufnahmeverfahren und anrechenbaren Studieneingangsphasen;

7.       Erweiterung der Autonomie und Selbstverantwortung der Universitäten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 14.06.2012