2000/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Stefan Petzner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Evaluierung der Maßzahl von 2,7% für die Abdeckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht vom 12. April 2012 im Bereich sonderpädagogischer Förderbedarf folgendes fest:

 

„Das BMUKK setzte zur Abdeckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Maßzahl von 2,7 % aller Schüler fest, die bei der Berechnung des Grundkontingents an Planstellen berücksichtigt wurde. In den überprüften Ländern Kärnten, Niederösterreich und Salzburg lag jedoch der tatsächliche Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 2007/2008 bis 2009/2010 zwischen 3,61 % und 4,11 %.“

 

Die Empfehlung des Rechnungshofs in diesem Bereich lautet:  

„Die geltende Maßzahl von 2,7 % für die Abdeckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wäre im Rahmen einer Evaluierung der bestehenden Verhältniszahlen mitzuberücksichtigen“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur  wird aufgefordert, die geltende Maßzahl von 2,7 % für die Abdeckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ehest möglich einer Evaluierung zu unterziehen und entsprechend des Ergebnisses so rasch wie möglich an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird sie Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 14.06.2012