2009/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Kinderbetreuung im Seniorenheim

 

Kinderbetreuung ist eines der wichtigsten, aber auch eines der schwierigsten Themen im Familienbereich. Noch immer fehlen bundesweit zahlreiche Betreuungsplätze vor allem für unter 3-Jährige, die Eltern werden dadurch daran gehindert ins Arbeitsleben zurückzukehren, wodurch ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Ein anderer Aspekt sind die vielen Seniorenheime in Österreich, in der noch durchaus aktive und leistugswillige Senioren leben, die gerne bereit wären, noch Aufgaben für die Gesellschaft zu übernehmen. Unser Vorschlag ist, diese beiden Bereiche miteinander zu verknüpfen, indem man Kinder in Seniorenheimen von Senioren ehrenamtlich betreuen lässt.

Die Vorteile liegen auf der Hand: einerseits Entlastung berufstätiger oder arbeitsuchender Eltern und andererseits Aufwertung der gesellschaftlichen Stellung der Senioren. Darüber hinaus würde dadurch eine Brücke zwischen den Generationen erbaut werden, der Erhalt bzw. die Weitergabe traditioneller Werte an die jungen Generationen könnte so sichergestellt werden.

Selbstverständlich würde die Betreuung unter pädagogischer Aufsicht während der gesamten Betreuungszeit erfolgen, die Qualitätssicherung wäre durch örtliche Kontrolle der einzelnen Betreuungsplätze und –personen sicherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf betreffend Betreuung von Kindern durch Senioren auszuarbeiten und diesen so rasch wie möglich dem Nationalrat zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 14.06.2012