2011/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Ersatz der Lehrabschlussprüfung für Absolventen der Handelsakademien und Handelsschulen sowie einen Ersatz von Lehrzeiten für "Schulaus- und Umsteiger“

 

In einer Resolution der Interessengemeinschaft der kaufmännischen Absolventenverbände Österreichs an die Bundesregierung ist unter anderem folgendes zu lesen:“ Durch eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Jahre 1993 wurde der § 28 BAG so geändert, dass der Abschluss einer BMHS nur mehr zum Ersatz von Lehrzeiten, nicht aber zum Ersatz von Lehrabschlussprüfungen führt. Da seitens des zuständigen Ministeriums auch die oben angesprochene Verordnung seit mehreren Jahren nicht mehr verändert wurde, sind die Absolventen/innen der Handelsakademien davon extrem betroffen.

 

Somit ergibt sich aus der aktuellen Rechtslage, dass nur mehr auf Basis des § 28 Abs. 3 BAG eine individuelle Anrechnung von Lehrzeiten erfolgen kann. Hierzu ist jedoch ein Antrag des Ausbildungsbetriebes beim örtlich zuständigen Landesberufsausbildungsbeirat erforderlich. Dieser kann schlussendlich bei Lehrberufen mit einer Lehrzeit von bis zu drei Jahren eine maximale Anrechnung in Höhe von 1,5 Jahren und bei Lehrberufen mit mehr als 3 Jahren Lehrzeit eine maximale Anrechnung in Höhe von 2 Jahren vornehmen.

Die skizzierte rechtliche Situation führt dazu, dass Absolvent/innen des Berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesens zwar formell einen Abschluss erlangt haben, dieser jedoch in der Arbeitswelt nicht bzw. kaum berücksichtigt wird. Dadurch wird die angesprochene Personengruppe im zunehmenden Maße in Lehrverhältnisse gedrängt. Dies bedeutet für die Betroffenen, dass sie im schlimmsten Fall nochmals drei Jahre in einem Ausbildungsverhältnis bleiben und auch nochmals die Berufsschule - sofern sie nicht von einem Großteil der Unterrichtsgegenstände aufgrund der schulischen Vorbildung befreit werden - besuchen müssen. Weiteres wird durch diese Vorgangsweise der Wirtschaft den Jugendlichen ein reguläres Arbeitsverhältnis und somit auch Lohn/Gehalt vorenthalten. Dies bedeutet einerseits starke finanzielle Einbußen und Schlechterstellung für die Absolventen/innen und anderseits zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand für den neuerlichen Besuch einer Berufsschule. Ferner entstehen Kosten für ausbezahlte Lehrstellenförderung, da die Beschäftigung von BMHS-Absolventen/innen in einem Lehrverhältnis keinen Ausschlussgrund für diese darstellt. Weiteres entgehen der öffentlichen Hand durch diese Vorgehensweise Steuereinnahmen über die Lohnsteuer und ein Verlust an SV-Beiträgen über zumindest drei Jahre.“

Die derzeitige Gesetzeslage bedeutet eine Unterwanderung der Kollektivverträge und damit einen Gehaltsverlust für fertig ausgebildete Personen. Außerdem signalisiert der Gesetzgeber damit, dass aus ihrer Sicht das schulische Ausbildungssystem keinen Wert hat. Aufgrund der Entwicklung am Lehrstellenmarkt, sollte auch bedacht werden, dass die vorhandenen Lehrplätze dringend für jene Personen benötigt werden, welche nach der Pflichtschule ein Lehrverhältnis eingehen wollen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, unverzüglich das Berufsausbildungsgesetz einer Novelle zuzuführen, um einen Ersatz der Lehrabschlussprüfung für Absolventen der Handelsakademien und Handelsschulen sowie einen Ersatz von Lehrzeiten für "Schulaus- und Umsteiger“ in spezifischen Berufen zu schaffen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie beantragt.