2013/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Änderung des Luftfahrtgesetzes zur Regelung von unbemannten Luftfahrzeugen und -geräten

 

Seit einigen Jahren finden unbemannte Luftfahrtgeräte (sog. „Unmanned Aerial Systems“ oder kurz UAS genannt) immer größere Bedeutung. Neben der militärischen Verwendung bieten sich mittlerweile auch vermehrt zivile Einsatzmöglichkeiten an, etwa im Rahmen von Architektur und Landschaftsaufnahmen, Umwelt- und Verkehrsüberwachung oder von Sportveranstaltungen bis hin zu privaten Anlässen wie Hochzeiten oder Geburtstage.

 

Nach der derzeitigen Rechtslage sind aber unbemannte (Modell)-Luftfahrzeuge mit Kamera gemäß § 11 Abs. 1 Luftfahrgesetz als Luftfahrzeuge zu qualifizieren – mit allen daraus folgenden Konsequenzen (erforderliche Lufttüchtigkeitszertifizierungen, Registrierungspflicht, Pilotenschein für den Steuerer, Einhaltung der Luftverkehrsregeln etc.). Da diese Voraussetzungen jedoch von keinem dieser Flugobjekte erfüllt werden (können), dürfen diese nach der geltenden Rechtslage nicht betrieben werden.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat sich bereits auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 mit Fragen der Verkehrssicherheit bei zivil verwendeten AUS mit einer Abflugmasse von mehr als 150 kg befasst. Unterhalb dieser Gewichtsgrenze fallen AUS in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten.

Während die meisten europäischen Länder bereits darauf reagiert und Regelungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen getroffen haben wird in Österreich den spezifischen Entwicklungs- und Anwendungsmöglichkeiten, die sich der unbemannten Luftfahrt eröffnen, so jedoch nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn sobald eine Kamera oder Nutzlast auf dem Kopter (z.B.: 3-8 Motoren) bzw. Flugroboter montiert wird, handelt es sich um ein Luftfahrzeug und darf gemäß § 11 Abs. 1 Luftfahrtgesetz nicht betrieben werden.

 

Um für die Zukunft den Betrieb dieser Flugobjekte - unter Berücksichtigung der Interessen der Sicherheit der Luftfahrt – zu ermöglichen soll die derzeitige Gesetzeslage den Erfordernissen der technologischen Entwicklung angepasst und das Luftfahrtgesetz diesbezüglich geändert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftfahrtgesetzes zuzuleiten, der eine Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge und –geräte nach den Erfordernissen der technologischen Entwicklung vorsieht und weiterhin die Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.