2014/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.06.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz für Österreich

 

Die „Richtlinie 2010/63/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ muss auch in Österreich bis zum 10. November 2012 umgesetzt werden.

 

Diese Richtlinie ermöglicht es den einzelnen Mitgliedsstaaten - insbesondere im Genehmigungsverfahren für Tierversuche - genaueste Bewertungen vorzunehmen und eine Schaden-Nutzen-Analyse, in deren Rahmen ermessen wird „ob die Schäden für die Tiere in Form von Leiden, Schmerzen und Ängsten unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen durch das erwartete Ergebnis gerechtfertigt sind und letztlich Menschen, Tieren oder der Umwelt zugutekommen können“, durchzuführen. Vorbehaltlich der Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums hat die Projektbeurteilung auf unparteiische Weise und gegebenenfalls unter Einbeziehung der Stellungnahmen unabhängiger Dritter zu erfolgen.

 

Aufgrund dieser Analyse und Beurteilung kann und soll ein Projekt dann auch selbstverständlich abgelehnt werden können. Denn nur zu gut sind den Österreicherinnen und Österreichern noch die Versuche an lebenden Schweinen in Erinnerung, die narkotisiert im Schnee vergraben wurden um herauszufinden, wie lange es dauert, bis die einzelnen Organe tatsächlich versagen und der Tod eintritt. Auf die Frage nach dem Nutzen dieses Projektes lautete dazu nämlich die Antwort: „man wollte aus den Ergebnissen ableiten, ob menschliche Lawinenopfer nicht unter Umständen „zu wenig lang“ reanimiert werden“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten vermuten dass - wäre bereits bei diesem Genehmigungsverfahren eine Schaden-Nutzen-Analyse durchgeführt worden - das Ergebnis auch durchaus hätte lauten können, menschliche Lawinenopfer doch einfach versuchsweise länger zu reanimieren, um herauszufinden ob das sinnvoll ist; sie stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz vorzulegen, das folgende Maßnahmen enthält:

-         die Erstellung eines nationalen Evaluierungskataloges,

-         die Erstellung einer Schaden-Nutzen-Analyse im Genehmigungsverfahren,

-         die Möglichkeit Tierversuche zu verbieten,

-         eine Parteienstellung für die Tierschutz-Ombudschaft oder analoge Körperschaften.


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.

Wien, am 28. Juni 2012