2019/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Kontrolle der Goldreserven der Österreichischen Nationalbank

Gegenwärtig verfügt die Österreichische Nationalbank – die sich zur Gänze im Besitz der Republik befindet – über 280 Tonnen Gold. Diese repräsentieren aktuell einen Wert von mehr als elf Milliarden Euro. Der Verbleib des Goldes der Österreicherinnen und Österreicher ist ungeklärt. Zahlreiche schriftliche parlamentarische Anfragen, die den Aufenthaltsort des Goldes klären sollten, wurden abschlägig behandelt. Weder Maria Fekter noch ihr Vorgänger als Finanzminister, Josef Pröll, erteilten entsprechende Auskünfte. Die Vorgänge innerhalb der Österreichischen Nationalbank bleiben intransparent.

Unter Gesichtspunkten effektiver Sicherheitspolitik und gelebter Souveränität sind regelmäßige Kontrollen des im Ausland gelagerten Goldes unumgänglich. Einmal pro Kalenderjahr müssen sämtliche im Ausland gelagerten physischen Goldbestände auf ihr Vorhandensein direkt vor Ort überprüft und durch eine Delegation in Augenschein genommen werden. Um Transparenz zu gewährleisten, soll die Kommission aus einem Vertreter der Treasury-Abteilung der OeNB, je einem Vertreter der im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen und einem qualifizierten Mitarbeiter des Rechnungshofes bestehen.

Goldforderungen sollen mindestens einmal pro Kalenderjahr auf ihre Eintreibbarkeit – ihren wahren Wert – überprüft werden. Über mögliche Wertänderungen muss in der Folge dem Parlament in schriftlicher Form berichtet werden.    

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage folgenden Inhaltes zukommen zu lassen: Die physischen, im Ausland gelagerten, Goldbestände der OeNB müssen einmal pro Kalenderjahr in Augenschein genommen werden. Dies hat durch eine Kommission vorgenommen zu werden, die sich aus einem Mitarbeiter der Treasury-Abteilung der OeNB, je einem der im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen und einem qualifizierten Mitarbeiter des Rechnungshofes zusammensetzt. Über den tatsächlichen Wert von Goldforderungen muss dem Parlament einmal pro Kalenderjahr in schriftlicher Form berichterstattet werden.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.