2022/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 04.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Harald Walser, Kurt Grünewald; Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde
betreffend ein modernes, unbürokatisches und autonomes Schulsystem
BEGRÜNDUNG
Das Volksbegehren Bildungsinitiative hat folgende Forderung gestellt:
Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme. Das heißt:
Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode heißt es dazu:
Die Bezirks- und Landesschulräte und deren Kollegien sollen abgeschafft werden.
Beiräte als beratende Organe auf Landesebene mit Vertretern von Schülern, Eltern
und Lehrern sollen eingerichtet werden.
Bildungsdirektionen werden eingerichtet.
Im Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Verwaltungsreform haben die Bundesministerinnen Beatrix Karl und Claudia Schmied - ausgehenden von den Informationen des Rechnungshofes, IHS und KDZ - folgendes Positionspapier zur Schulverwaltung präsentiert:
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst:
o Schule ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache
o Ersatzlose Abschaffung der Bezirksschulräte
o Abschaffung der Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
o Einführung regionaler Bildungsdirektionen an Stelle der Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) und Schulämter der Landesregierungen
o Übertragung der Kompetenzen der Schulämter der Landesregierungen an die Bildungsdirektionen
o Schaffung von Bildungsbeiräten der SchulpartnerInnen an Stelle der Kollegien der Landesschulräte (des Stadtschulrats für Wien)
o Schaffung eines transparenten und geradlinigen Instanzenzuges im Bildungsbereich
o Umwandlung der Schulaufsicht zu einem Instrument für Qualitätsmanagement
o Bundesweit einheitliches Qualitätsmanagement
o Autonomie der Schulen in der Unterrichtsgestaltung,
o Verlagerung der Entscheidung über Personalangelegenheiten von den Landes- und Bundesbehörden direkt an die betroffenen Schulen
o Stärkere Einbindung der Schulpartner in die Entscheidungen am Schulstandort
o Stärkung der pädagogischen Kompetenzen der SchulleiterInnen
o Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzverantwortung im Schulbereich auf Bundesebene
o Überführung aller LehrerInnen in ein Bundesdienstrecht
o Schaffung eines einheitlichen Dienstrechtes für alle Lehrpersonen
o Entwicklung eines Gehaltsschemas für Lehrpersonen mit höherem Einstiegsgehalt, flacherer Gehaltskurve und Leistungsanreizen
o Verschlechterungsverbot für LehrerInnengehälter bei einem Umstieg auf das neue Dienstrecht
o Verpflichtende Fort- und Weiterbildung für alle Lehrpersonen in der unterrichtsfreien Zeit
o Schaffung eines transparenten und wirksamen Controlling über den Einsatz von Budgetmitteln im Schulbereich
o Einführung österreichweit gültiger Infrastrukturstandards für Schulen
o Schaffung eines Kriterienkatalogs anhand dessen Ressourcen für Förder- und Unterstützungsmaßnahmen österreichweit einheitlich geregelt und zugeteilt werden können
o Schaffung eines Dienstrechtes für nicht-pädagogisches Personal an Schulen
o Bereitstellung von Verwaltungsfachkräften für die Organisations- und Verwaltungstätigkeiten an Schulen
o Entwicklung bundesweit gültiger Zieldefinitionen für alle Schulstufen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.