2024/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2012
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Umsetzung der Forderungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Harald Walser, Kurt Grünewald; Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ im Bereich Bildung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Volksbegehren „Bildungsinitiative“ beinhaltet unter anderem folgende Forderungen, die sich auch im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode widerspiegeln:

 

1. Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme. Das heißt:

 

Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode heißt es dazu:

 

Die  Bezirks-  und  Landesschulräte  und  deren  Kollegien  sollen  abgeschafft  werden.

 

Beiräte als beratende Organe auf Landesebene mit Vertretern von Schülern, Eltern

und Lehrern sollen eingerichtet werden.

 

Bildungsdirektionen werden eingerichtet.

 

4. Wir fordern ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden. Das heißt:

 

Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode wird das Kapitel Bildung mit folgenden Worten eingeleitet:

 

Bildungspolitik  entscheidet  über  die  Chancen,  die  wir  unseren  Kindern  und Jugendlichen für ihre Zukunft eröffnen. Bildung ist zentrales Thema für die Zukunft von Österreichs Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Investitionen in die Bildung sind Investitionen  in  die  Zukunft.  Die  Förderung  von  Begabungen  und  Talenten  ist  die zentrale  Aufgabe  einer  zukunftsorientierten  Bildungspolitik.  Voraussetzung  dafür  ist ein  innovatives,  an  den  Prinzipien  des  lebensbegleitenden  Lernens  ausgerichtetes Bildungssystem,  das  den  individuellen  Potentialen  jedes  einzelnen  Kindes  und  der Vielfalt  an  Interessen  Rechnung  trägt.  Bei  der  Förderung  von  lebensbegleitendem Lernen geht es um Bildungsmotivation und die Kompetenzen diese Motivation auch realisieren zu können.

 

Im Zentrum der Bildungspolitik stehen die Bildung und Ausbildung aller Menschen, der Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kenntnissen, die Anerkennung persönlicher

Leistung sowie eine werteorientierte Persönlichkeitsentwicklung. Bildung umfasst die

vielfältige  Förderung  von  Kreativität,  Sozialkompetenz,  von  interkulturellem

Verständnis, Toleranz und Demokratieverständnis, das insbesondere durch die Politische Bildung gestärkt wird. 

 

5. Wir fordern die systematische Abschaffung des Sitzenbleibens und ein Ende der Nachhilfe. Das heißt:

·        Zunächst brauchen wir eine Änderung der pädagogischen Einstellung. Sitzenbleiben ist kein Zeichen guter Schulen. Bei uns bleiben nahezu 40.000 SchülerInnen jährlich sitzen. In anderen erfolgreichen PISA-Ländern gibt es das nicht.

·        Dasselbe gilt für die Nachhilfekosten. Österreichs Eltern zahlen jährlich 140 Millionen Euro für Nachhilfe, in anderen PISA-Ländern kennt man Nachhilfe so gut wie nicht.

·        Dazu brauchen wir strukturelle Reformen: Einführung von modularem Unterricht und Kurssystemen. Damit müssen schlimmstenfalls nur mehr einzelne Module wiederholt werden und nicht eine ganze Klasse. Kurssysteme in der Oberstufe reduzieren das Sitzenbleiben ebenfalls und bereiten zudem besser auf Fachhochschulen und Unis vor.

·        Schließlich helfen Ganztagsschulen ganz entschieden, das Sitzenbleiben zu verhindern und die Nachhilfe entbehrlich zu machen.

·        Die Umsetzung dieser strukturellen Reformen muss stetig und zügig bis zum Jahr 2020 erfolgen.

 

Auch das Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode beinhaltet dieses Ziel:

 

Klassenwiederholungen reduzieren

Ab  der  7.  Schulstufe  sollen  erste  Formen  der  Wahlpflicht-  und  Kursangebote  im Rahmen der Schulautonomie erstellt und die Oberstufe der AHS in modularisierter

Form  weiterentwickelt  werden,  um  den  Begabungen  und  Interessen  gemäßer

unterrichten zu können und die Quote der SchulabbrecherInnen zu senken.

 

Individuell abgestimmte Förderangebote sollen ausgebaut und das Frühwarnsystem

weiter verbessert werden.

 

6. Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen. Das heißt:

 

Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich folgende Passage zu diesem Thema:


Tagesbetreuung

Ganztägige  Schulformen  und  Ganztagsbetreuungsangebote  unterstützen  die

ganzheitliche  Entwicklung  der  SchülerInnen  und  sind  bedarfsgerecht  auszubauen,  wobei regional die Wahlmöglichkeit sichergestellt wird. 

Ein  sinnvoll  abgestimmtes  Angebot  von  Lernen,  Wiederholen  und  Üben,  sowie

freizeitpädagogische Akzente und der Ausbau der Angebote von Kunst, Kultur und

Sport  stellen  sicher,  dass  den  Kindern  mehr  Abwechslung,  Zeit  und  Raum

gewidmet wird.

 

Die  Qualitätssicherung  soll  durch  die  regelmäßige  Vergabe  eines

Qualitätsgütesiegels unterstützt werden.

 

7. Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt. Das heißt:

 

 

Im Regierungsübereinkommen für die XXIV.Gesetzgebungsperiode finden sich dazu folgende Textstellen:

 

Alle Kinder und Jugendlichen in Österreich sollen unabhängig von ihrem familiären

Hintergrund die Chance auf bestmögliche Bildung und Ausbildung erhalten. Eine am

Prinzip  der  Chancen-  und  Geschlechtergerechtigkeit  ausgerichtete  Schule  bemüht sich  aktiv  um  individuelle  und  diskriminierungsfreie  Entwicklungsmöglichkeiten  von Kindern unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft. Eine zentrale Rolle im Entwicklungsprozess der Kinder kommt den Eltern und Bezugspersonen zu.

 

Individualisierung und Begabungsförderung*)

Für  Jugendliche  mit  sonderpädagogischem  Förderbedarf  werden  die  gesetzlichen Grundlagen für die Integration nach der 8. Schulstufe erarbeitet. Die Kriterien für den sonderpädagogischen  Förderbedarf  werden  überarbeitet  um  gezielte  Maßnahmen gemäß  den  individuellen  Bedürfnissen  sicherzustellen  und  Maßnahmen  des Sonderpädagogischen Förderbedarfs von jenen zur Sprachförderung zu entkoppeln.

Die  für  die  9.  Schulstufe  sichergestellten  Teilungsmöglichkeiten  (kleinere  Klassen, Teamteaching)  und  verbesserte  Betreuungsrelationen  in  ausgewählten

Gegenständen werden evaluiert. 

 

Schulen der 10- bis 14-Jährigen

Die  Modelle  auf  der  Sekundarstufe I (Neue Mittelschule) werden mit dem Ziel der Erhöhung der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit weiter  entwickelt.  Das Netzwerk innovativer  Schulen  wird  weiter  ausgebaut.  Zusätzlich  ist  die  qualitative Weiterentwicklung der Hauptschulen und der AHS-Unterstufe sicherzustellen.

 

Die Modellversuche werden von Beginn an nach vergleichbaren Kriterien evaluiert. 

 

Die Modelle sollen in allen Bundesländern eingerichtet werden.

 

 

8. Wir fordern die Aufwertung des LehrerInnenberufs und einen konkreten Finanzierungsplan für die folgenden Ziele. Das heißt:

 

Auch im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich dazu ein passendes Kapitel:

 

LehrerInnen sind der Schlüssel zum Bildungserfolg

Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an bestens qualifizierten Lehrern und Lehrerinnen  (Pensionierungswelle)  widmet  die  Bundesregierung  der  Rekrutierung und Ausbildung der Lehrpersonen höchstes Augenmerk.

 

Eine Expertengruppe soll bis Ende 2009 ein Konzept für eine der Bologna-Struktur entsprechende,  durchlässige  und  zwischen  Universitäten  und  Pädagogischen Hochschulen abgestimmte Neuorganisation der verschiedenen Lehramtsstudien mit Aufnahmeverfahren auf tertiärem Niveau erstellen.

 

Die  Pädagogischen  Hochschulen  haben  eine  zentrale  Rolle  in  der  Aus-  und Weiterbildung  der  Lehrenden  und  sollen  durch  die  Weiterentwicklung  ihrer Aufgabenbereiche  und  Strukturen  und  ein  zeitgemäßes  und  leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.

 

Eine  gemeinsame  Studieneingangsphase  für  alle  LehramtskandidatInnen  soll

gewährleisten,  dass  die  bestgeeigneten  PädagogInnen  in  den  Schulen  eingesetzt werden.

 

Ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht soll für alle

neu eintretenden LehrerInnen eingeführt werden.

 

Die  Möglichkeiten  zum  Einstieg  für  QuereinsteigerInnen  aus  der  Praxis  in  einen pädagogischen Beruf sollen ausgebaut werden.

 

Ausbau  des  Angebots  an  verpflichtenden  Fort-  und  Weiterbildungsprogrammen  für LehrerInnen,  die  an  den  Bedürfnissen  der  Schulen  ausgerichtet  ist,  wofür  die Schulen einen Teil der Mittel der Landesschulräte für die LehrerInnenfortbildung am Schulstandortüberantwortet bekommen.

 

11. Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.

 

Auch das Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode widmet ein eigenes Kapitel der Erwachsenenbildung:

 

Erwachsenenbildung

Lebensbegleitendes Lernen ist eine Chance zur Entwicklung der Persönlichkeit, der Gesellschaft  und  der  Wirtschaft.  Ausreichende  Angebote  für  den  Erwerb  von Basisbildung, insbesondere auch für Menschen mit Migrationshintergrund, sind dafür eine wesentliche Voraussetzung. 

 

Gemeinsam  mit  den  Ländern  soll  im  Wege  von  Kofinanzierungsmodellen  das kostenfreie  Nachholen  von  Bildungsabschlüssen  aller  formalen  Ausbildungen  der Sekundarstufe  I  und  II  (inklusive  der  Berufsreifeprüfung)  in  einer  altersgerechten Form ermöglicht werden. Eine Ausweitung der Teilrechtsfähigkeit von Schulen wird in diesem Zusammenhang angedacht.*) 

 

Durch  den  Ausbau  bestehender  Beratungsangebote,  die  Professionalisierung  der Beratung  und  den  Einsatz  zeitgemäßer  Beratungsinstrumente  soll  eine  weitere Verbesserung der Bildungsberatung für Erwachsene erreicht werden. 

 

Der  Ausbau  von  Qualifizierungsmaßnahmen  für  die  haupt-  und  ehrenamtlichen MitarbeiterInnen  und  die  Schaffung  gemeinsamer  Qualitätsstandards  sollen  zur Qualitätssicherung der Angebote der Erwachsenenbildung beitragen.

 

Die  Arbeit  der  Bund-Länder-ExpertInnengruppe  „Fördermodelle  in  der Erwachsenenbildung“  soll  fortgesetzt  werden  und  bildet  eine  wichtige Entscheidungsgrundlage für bildungspolitische Maßnahmen.

 

Im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts ist dem lebensbegleitenden Lernen ein eigener Abschnitt zu widmen.

 

12. Wir fordern ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den MigrantInnen und ihren Kindern faire Bildungs- und Berufschancen einräumt. Das heißt:

·        MigrantInnen und ihre Kinder müssen durch kalkulierbare Rahmenbestimmungen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss dieselben Bildungs-und Berufschancen haben wie alle BürgerInnen dieses Landes.

·        Offenheit bedeutet aber auch die Öffnung der Bildungseinrichtungen zur Gesellschaft und Wirtschaft hin. Die regelmäßige Begegnung von SchülerInnen und Studierenden mit VertreterInnen gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlichen Betrieben gehört zum Bildungsprogramm.

 

Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich zu diesem Thema folgendes Kapitel:

 

Internationalität, Integration und Migration

 

Der  Erwerb  von  Fremdsprachenkenntnissen  unserer  Kinder  und  Jugendlichen  soll durch  den  konsequenten  Ausbau  des  frühzeitigen  Fremdsprachenunterrichts,  der neben Englisch vor allem auch die Sprachen der unmittelbaren Nachbarländer und der  neuen  globalen  Wirtschaftspartner  berücksichtigt    und  den  offensiven  Ausbau bilingualer Schulformen unterstützt werden.

 

Alle  Kinder  in  Österreich  haben  ein  Recht  auf  gleiche  Startbedingungen  beim Schuleintritt. Der Erwerb der Sprachkompetenzen in Deutsch und der Muttersprache ist dabei besonders wichtig und soll durch gezielte Fördermaßnahmen insbesondere für  einen  erfolgreichen  Einstieg  in  das  Schulsystem  unterstützt  werden. Deutschförderkurse  für  außerordentliche  SchülerInnen  und  Förderkurse  für ordentliche  SchülerInnen  mit  mangelnden  Deutschkenntnissen  sollen  ausgebaut

werden. 

 

Der fremd- und muttersprachliche Unterricht soll ausgebaut werden. 

Die  Bundesregierung  wird  Anreize  setzen,  damit  mehr  qualifizierte  Personen  mit Migrationshintergrund in die pädagogischen Ausbildungen kommen. Alle LehrerInnen sollen im Rahmen ihrer Ausbildung interkulturelle Kompetenzen erwerben.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Forderungen des Bildungsvolksbegehrens im Bereich „Bildung“ umsetzt:

 

Ad 1.) Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme.


 

Ad 4.) Wir fordern ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden.

 

Ad 5.) Wir fordern die systematische Abschaffung des Sitzenbleibens und ein Ende der Nachhilfe.

 

Ad 6.) Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.


 

Ad 7.) Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt.


 

Ad 8.) Wir fordern die Aufwertung des LehrerInnenberufs und einen konkreten Finanzierungsplan für die folgenden Ziele.


 

Ad 11.) Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.

·        Eine Erhöhung der staatlichen Mittel für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020

·        Die Erwachsenenbildung muss sicherstellen, dass versäumte Abschlüsse rasch, fair, qualitätsvoll und kostengünstig nachgeholt werden können.

·        Öffnung der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Jugendliche und Erwachsene, um dort abgebrochene duale Ausbildungen abzuschließen

·        Ausbau bestehender Beratungsangebote, die Professionalisierung der Beratung und den Einsatz zeitgemäßer Beratungsinstrumente zur weiteren Verbesserung der Bildungsberatung für Erwachsene

·        Schaffung eines Rechtsanspruches auf das kostenfreie Nachholen von Bildungsabschlüssen aller formalen Ausbildungen der Sekundarstufe I und II (inklusive der Berufsreifeprüfung) in einer altersgerechten Form

·        Im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts ist dem lebensbegleitenden Lernen ein eigener Abschnitt zu widmen

 

Ad 12.) Wir fordern ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den MigrantInnen und ihren Kindern faire Bildungs- und Berufschancen einräumt.

·        Schaffung kalkulierbarer Rahmenbestimmungen für Kinder von MigrantInnen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss, damit diese dieselben Bildungs-und Berufschancen erhalten wie allen anderen BürgerInnen dieses Landes.

·        Die regelmäßige Begegnung von SchülerInnen und Studierenden mit VertreterInnen gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlichen Betrieben

·        Ausbau  des  frühzeitigen  Fremdsprachenunterrichts, in Englisch und vor allem auch in den Sprachen der unmittelbaren Nachbarländer

·        Ausbau bilingualer Schulformen

·        Ausbau der Deutschförderkurse  für  außerordentliche  SchülerInnen  und  Förderkurse  für ordentliche  SchülerInnen  mit  mangelnden  Deutschkenntnissen 

·        Verstärkung des muttersprachlichen Unterrichts

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.