2024/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 04.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Umsetzung der Forderungen
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Harald Walser, Kurt Grünewald; Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde
betreffend Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ im Bereich Bildung
BEGRÜNDUNG
Das Volksbegehren „Bildungsinitiative“ beinhaltet unter anderem folgende Forderungen, die sich auch im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode widerspiegeln:
1. Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme. Das heißt:
Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode heißt es dazu:
Die Bezirks- und Landesschulräte und deren Kollegien sollen abgeschafft werden.
Beiräte als beratende Organe auf Landesebene mit Vertretern von Schülern, Eltern
und Lehrern sollen eingerichtet werden.
Bildungsdirektionen werden eingerichtet.
4. Wir fordern ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden. Das heißt:
Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode wird das Kapitel Bildung mit folgenden Worten eingeleitet:
Bildungspolitik entscheidet über die Chancen, die wir unseren Kindern und Jugendlichen für ihre Zukunft eröffnen. Bildung ist zentrales Thema für die Zukunft von Österreichs Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Die Förderung von Begabungen und Talenten ist die zentrale Aufgabe einer zukunftsorientierten Bildungspolitik. Voraussetzung dafür ist ein innovatives, an den Prinzipien des lebensbegleitenden Lernens ausgerichtetes Bildungssystem, das den individuellen Potentialen jedes einzelnen Kindes und der Vielfalt an Interessen Rechnung trägt. Bei der Förderung von lebensbegleitendem Lernen geht es um Bildungsmotivation und die Kompetenzen diese Motivation auch realisieren zu können.
Im Zentrum der Bildungspolitik stehen die Bildung und Ausbildung aller Menschen, der Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kenntnissen, die Anerkennung persönlicher
Leistung sowie eine werteorientierte Persönlichkeitsentwicklung. Bildung umfasst die
vielfältige Förderung von Kreativität, Sozialkompetenz, von interkulturellem
Verständnis, Toleranz und Demokratieverständnis, das insbesondere durch die Politische Bildung gestärkt wird.
5. Wir fordern die systematische Abschaffung des Sitzenbleibens und ein Ende der Nachhilfe. Das heißt:
· Zunächst brauchen wir eine Änderung der pädagogischen Einstellung. Sitzenbleiben ist kein Zeichen guter Schulen. Bei uns bleiben nahezu 40.000 SchülerInnen jährlich sitzen. In anderen erfolgreichen PISA-Ländern gibt es das nicht.
· Dasselbe gilt für die Nachhilfekosten. Österreichs Eltern zahlen jährlich 140 Millionen Euro für Nachhilfe, in anderen PISA-Ländern kennt man Nachhilfe so gut wie nicht.
· Dazu brauchen wir strukturelle Reformen: Einführung von modularem Unterricht und Kurssystemen. Damit müssen schlimmstenfalls nur mehr einzelne Module wiederholt werden und nicht eine ganze Klasse. Kurssysteme in der Oberstufe reduzieren das Sitzenbleiben ebenfalls und bereiten zudem besser auf Fachhochschulen und Unis vor.
· Schließlich helfen Ganztagsschulen ganz entschieden, das Sitzenbleiben zu verhindern und die Nachhilfe entbehrlich zu machen.
· Die Umsetzung dieser strukturellen Reformen muss stetig und zügig bis zum Jahr 2020 erfolgen.
Auch das Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode beinhaltet dieses Ziel:
Klassenwiederholungen reduzieren
Ab der 7. Schulstufe sollen erste Formen der Wahlpflicht- und Kursangebote im Rahmen der Schulautonomie erstellt und die Oberstufe der AHS in modularisierter
Form weiterentwickelt werden, um den Begabungen und Interessen gemäßer
unterrichten zu können und die Quote der SchulabbrecherInnen zu senken.
Individuell abgestimmte Förderangebote sollen ausgebaut und das Frühwarnsystem
weiter verbessert werden.
6. Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen. Das heißt:
Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich folgende Passage zu diesem Thema:
Tagesbetreuung
Ganztägige Schulformen und Ganztagsbetreuungsangebote unterstützen die
ganzheitliche Entwicklung der SchülerInnen und sind bedarfsgerecht auszubauen, wobei regional die Wahlmöglichkeit sichergestellt wird.
Ein sinnvoll abgestimmtes Angebot von Lernen, Wiederholen und Üben, sowie
freizeitpädagogische Akzente und der Ausbau der Angebote von Kunst, Kultur und
Sport stellen sicher, dass den Kindern mehr Abwechslung, Zeit und Raum
gewidmet wird.
Die Qualitätssicherung soll durch die regelmäßige Vergabe eines
Qualitätsgütesiegels unterstützt werden.
7. Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt. Das heißt:
Im Regierungsübereinkommen für die XXIV.Gesetzgebungsperiode finden sich dazu folgende Textstellen:
Alle Kinder und Jugendlichen in Österreich sollen unabhängig von ihrem familiären
Hintergrund die Chance auf bestmögliche Bildung und Ausbildung erhalten. Eine am
Prinzip der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtete Schule bemüht sich aktiv um individuelle und diskriminierungsfreie Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft. Eine zentrale Rolle im Entwicklungsprozess der Kinder kommt den Eltern und Bezugspersonen zu.
Individualisierung und Begabungsförderung*)
Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Integration nach der 8. Schulstufe erarbeitet. Die Kriterien für den sonderpädagogischen Förderbedarf werden überarbeitet um gezielte Maßnahmen gemäß den individuellen Bedürfnissen sicherzustellen und Maßnahmen des Sonderpädagogischen Förderbedarfs von jenen zur Sprachförderung zu entkoppeln.
Die für die 9. Schulstufe sichergestellten Teilungsmöglichkeiten (kleinere Klassen, Teamteaching) und verbesserte Betreuungsrelationen in ausgewählten
Gegenständen werden evaluiert.
Schulen der 10- bis 14-Jährigen
Die Modelle auf der Sekundarstufe I (Neue Mittelschule) werden mit dem Ziel der Erhöhung der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit weiter entwickelt. Das Netzwerk innovativer Schulen wird weiter ausgebaut. Zusätzlich ist die qualitative Weiterentwicklung der Hauptschulen und der AHS-Unterstufe sicherzustellen.
Die Modellversuche werden von Beginn an nach vergleichbaren Kriterien evaluiert.
Die Modelle sollen in allen Bundesländern eingerichtet werden.
8. Wir fordern die Aufwertung des LehrerInnenberufs und einen konkreten Finanzierungsplan für die folgenden Ziele. Das heißt:
Auch im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich dazu ein passendes Kapitel:
LehrerInnen sind der Schlüssel zum Bildungserfolg
Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an bestens qualifizierten Lehrern und Lehrerinnen (Pensionierungswelle) widmet die Bundesregierung der Rekrutierung und Ausbildung der Lehrpersonen höchstes Augenmerk.
Eine Expertengruppe soll bis Ende 2009 ein Konzept für eine der Bologna-Struktur entsprechende, durchlässige und zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen abgestimmte Neuorganisation der verschiedenen Lehramtsstudien mit Aufnahmeverfahren auf tertiärem Niveau erstellen.
Die Pädagogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden und sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgabenbereiche und Strukturen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.
Eine gemeinsame Studieneingangsphase für alle LehramtskandidatInnen soll
gewährleisten, dass die bestgeeigneten PädagogInnen in den Schulen eingesetzt werden.
Ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht soll für alle
neu eintretenden LehrerInnen eingeführt werden.
Die Möglichkeiten zum Einstieg für QuereinsteigerInnen aus der Praxis in einen pädagogischen Beruf sollen ausgebaut werden.
Ausbau des Angebots an verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsprogrammen für LehrerInnen, die an den Bedürfnissen der Schulen ausgerichtet ist, wofür die Schulen einen Teil der Mittel der Landesschulräte für die LehrerInnenfortbildung am Schulstandortüberantwortet bekommen.
11. Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.
Auch das Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode widmet ein eigenes Kapitel der Erwachsenenbildung:
Erwachsenenbildung
Lebensbegleitendes Lernen ist eine Chance zur Entwicklung der Persönlichkeit, der Gesellschaft und der Wirtschaft. Ausreichende Angebote für den Erwerb von Basisbildung, insbesondere auch für Menschen mit Migrationshintergrund, sind dafür eine wesentliche Voraussetzung.
Gemeinsam mit den Ländern soll im Wege von Kofinanzierungsmodellen das kostenfreie Nachholen von Bildungsabschlüssen aller formalen Ausbildungen der Sekundarstufe I und II (inklusive der Berufsreifeprüfung) in einer altersgerechten Form ermöglicht werden. Eine Ausweitung der Teilrechtsfähigkeit von Schulen wird in diesem Zusammenhang angedacht.*)
Durch den Ausbau bestehender Beratungsangebote, die Professionalisierung der Beratung und den Einsatz zeitgemäßer Beratungsinstrumente soll eine weitere Verbesserung der Bildungsberatung für Erwachsene erreicht werden.
Der Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen für die haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und die Schaffung gemeinsamer Qualitätsstandards sollen zur Qualitätssicherung der Angebote der Erwachsenenbildung beitragen.
Die Arbeit der Bund-Länder-ExpertInnengruppe „Fördermodelle in der Erwachsenenbildung“ soll fortgesetzt werden und bildet eine wichtige Entscheidungsgrundlage für bildungspolitische Maßnahmen.
Im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts ist dem lebensbegleitenden Lernen ein eigener Abschnitt zu widmen.
12. Wir fordern ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den MigrantInnen und ihren Kindern faire Bildungs- und Berufschancen einräumt. Das heißt:
· MigrantInnen und ihre Kinder müssen durch kalkulierbare Rahmenbestimmungen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss dieselben Bildungs-und Berufschancen haben wie alle BürgerInnen dieses Landes.
· Offenheit bedeutet aber auch die Öffnung der Bildungseinrichtungen zur Gesellschaft und Wirtschaft hin. Die regelmäßige Begegnung von SchülerInnen und Studierenden mit VertreterInnen gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlichen Betrieben gehört zum Bildungsprogramm.
Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich zu diesem Thema folgendes Kapitel:
Internationalität, Integration und Migration
Der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen unserer Kinder und Jugendlichen soll durch den konsequenten Ausbau des frühzeitigen Fremdsprachenunterrichts, der neben Englisch vor allem auch die Sprachen der unmittelbaren Nachbarländer und der neuen globalen Wirtschaftspartner berücksichtigt und den offensiven Ausbau bilingualer Schulformen unterstützt werden.
Alle Kinder in Österreich haben ein Recht auf gleiche Startbedingungen beim Schuleintritt. Der Erwerb der Sprachkompetenzen in Deutsch und der Muttersprache ist dabei besonders wichtig und soll durch gezielte Fördermaßnahmen insbesondere für einen erfolgreichen Einstieg in das Schulsystem unterstützt werden. Deutschförderkurse für außerordentliche SchülerInnen und Förderkurse für ordentliche SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen sollen ausgebaut
werden.
Der fremd- und muttersprachliche Unterricht soll ausgebaut werden.
Die Bundesregierung wird Anreize setzen, damit mehr qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund in die pädagogischen Ausbildungen kommen. Alle LehrerInnen sollen im Rahmen ihrer Ausbildung interkulturelle Kompetenzen erwerben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Forderungen des Bildungsvolksbegehrens im Bereich „Bildung“ umsetzt:
Ad 1.) Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme.
Ad 4.) Wir fordern ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden.
Ad 5.) Wir fordern die systematische Abschaffung des Sitzenbleibens und ein Ende der Nachhilfe.
Ad 6.) Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.
Ad 7.) Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt.
Ad 8.) Wir fordern die Aufwertung des LehrerInnenberufs und einen konkreten Finanzierungsplan für die folgenden Ziele.
Ad 11.) Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.
· Eine Erhöhung der staatlichen Mittel für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020
· Die Erwachsenenbildung muss sicherstellen, dass versäumte Abschlüsse rasch, fair, qualitätsvoll und kostengünstig nachgeholt werden können.
· Öffnung der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Jugendliche und Erwachsene, um dort abgebrochene duale Ausbildungen abzuschließen
· Ausbau bestehender Beratungsangebote, die Professionalisierung der Beratung und den Einsatz zeitgemäßer Beratungsinstrumente zur weiteren Verbesserung der Bildungsberatung für Erwachsene
· Schaffung eines Rechtsanspruches auf das kostenfreie Nachholen von Bildungsabschlüssen aller formalen Ausbildungen der Sekundarstufe I und II (inklusive der Berufsreifeprüfung) in einer altersgerechten Form
· Im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts ist dem lebensbegleitenden Lernen ein eigener Abschnitt zu widmen
Ad 12.) Wir fordern ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den MigrantInnen und ihren Kindern faire Bildungs- und Berufschancen einräumt.
· Schaffung kalkulierbarer Rahmenbestimmungen für Kinder von MigrantInnen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss, damit diese dieselben Bildungs-und Berufschancen erhalten wie allen anderen BürgerInnen dieses Landes.
· Die regelmäßige Begegnung von SchülerInnen und Studierenden mit VertreterInnen gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlichen Betrieben
· Ausbau des frühzeitigen Fremdsprachenunterrichts, in Englisch und vor allem auch in den Sprachen der unmittelbaren Nachbarländer
· Ausbau bilingualer Schulformen
· Ausbau der Deutschförderkurse für außerordentliche SchülerInnen und Förderkurse für ordentliche SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen
· Verstärkung des muttersprachlichen Unterrichts
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.