2025/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 04.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kurt Grünewald, Daniela Musiol; Harald Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ im Bereich Hochschulen
BEGRÜNDUNG
Das Volksbegehren „Bildungsinitiviative“ hat für zwölf Forderungen über 383.000 Unterschriften gesammelt. Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode finden sich zum Teil analoge Vorhaben. Die konkreten Forderungen im Bereich der Finanzierung der Hochschulen sowie Steigerung der AkademikerInnenrate lauten wie folgt:
9. Wir fordern einen verbindlichen Ausbau- und Finanzierungsplan für unsere Hochschulen und Universitäten und die jährliche kontinuierliche Erhöhung der öffentlichen Finanzierung auf 2% der Wirtschaftsleistung im Jahre 2020. Das heißt:
Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich das Bekenntnis zu 2% des BIP für die tertiäre Bildung:
Bekenntnis zum Ziel 2% BIP in tertiäre Bildung
Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel, mit öffentlichen und privaten Investitionen 2% des BIP im tertiären Bildungssektor zu erreichen. Als Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden die Universitäten im Zuge der Leistungsvereinbarungen zu einer weiteren Hebung von inneruniversitären Effizienzreserven bewegt: z.B. durch die Einführung einer vollständigen Kostenrechnung, einer gleichmäßigeren Auslastung der Kapazitäten, Vermeidung von Fehlallokationen von Mitteln sowie Schaffung universitätsübergreifender Angebote oder gemeinsame Nutzung von Infrastruktur. Eine übermäßig bürokratische Vollziehung im Bereich der Ausnahmetatbestände im Rahmen der Studienbeiträge soll vermieden werden.
10. Wir fordern Hochschulqualifikationen für 40% eines Jahrgangs bis zum Jahr 2020. Das heißt:
Auch die Bundesregierung hat sich im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode die Erhöhung der AkademikerInnenquote zum Ziel gesetzt:
Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Absolvent/innen- und Erfolgsquoten
Zur Erhöhung der AbsolventInnen- und Erfolgsquoten im tertiären Bereich sollen neben der generellen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in Lehre und Studium und dem Monitoring von Studienforschritt bzw. Studienschwierigkeiten folgende Maßnahmen gesetzt werden:
Intensive Kooperationen zwischen der Sekundarstufe II und den Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs sollen die Vorbereitung auf die individuelle Studienwahlentscheidung in der Schule unterstützen und damit den Übergang von der Schule in den tertiären Bereich (z.B. durch Integration universitätstypischer Lernformen an der Schule) verbessern.
Mit der Ausweitung und Vernetzung des Beratungs- und Informationsangebots für Maturatant/inn/en und Studieninteressent/inn/en soll eine Verbesserung des Ausbildungs- und Studienwahlprozesses erreicht werden. Neue Formen der individuellen Begleitung wie Tutoring (Studierende begleiten Schüler der letzten Klassen zu Lehrveranstaltungen an Universitäten) und Coaching (erfahrenen Studierenden begleiten jüngere Studierende über die Anfängertutorien in der Studieneingangsphase hinaus) sollen dabei besonders gefördert werden.
Die Curricula sollen im Hinblick auf ihre berufliche Relevanz (Verbesserung der Abstimmung mit dem Beschäftigungssystem, Berufsfeldanalysen, Integration von Praktikumsphasen, Erstellung von Qualifikations- und Kompetenzprofilen) weiterentwickelt werden.
Bei aller Anerkennung des Wertes einer berufsqualifizierenden Ausbildung sollen Universitäten auch als Orte der kritischen Auseinandersetzung und analytischen Reflexion erhalten werden.
Berufsbegleitendes Studieren an Universitäten soll durch explizite Studienangebote oder Studienmodule für Erwerbstätige ermöglicht werden. Maßnahmen, die in der Studienabschlussphase eine Anschubfinanzierung für den raschen Abschluss des Studiums ermöglichen, werden intensiviert. Die Zukunft der Studierendenwohnheime und anderer Formen studentischen Wohnens soll evaluiert werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Forderungen des Bildungsvolksbegehrens im Bereich „Hochschulen“ umsetzt:
Ad 9.) Verbindlicher Ausbau- und Finanzierungsplan für unsere Hochschulen und Universitäten und die jährliche kontinuierliche Erhöhung der öffentlichen Finanzierung auf 2% der Wirtschaftsleistung im Jahre 2020.
Folgende Maßnahmen sind zu setzen:
„Wir wollen die Investitionen in die Grundlagenforschung bis 2020 auf das
Niveau führender Forschungsnationen steigern;“
„Steigende Dotation der Grundlagenforschung bei steigendem Anteil jener
Mittel, die im Wettbewerb vergeben werden;“
„Das Modell der Universitätsfinanzierung soll reformiert werden. Die
Finanzierung der Forschung soll stärker kompetitiv und projektbezogen
erfolgen;“
„Ausbau der Drittmittelforschung der Hochschulforschung über Projekte des
Wissenschaftsfonds FWF mit pauschalierter Abdeckung der Overheads in der
Höhe von 20%;“
„Implementierung einer österreichischen Exzellenzinitiative mit bis zu zehn
Exzellenzclustern bis zum Jahr 2020;“
Ad 10.) Wir fordern Hochschulqualifikationen für 40% eines Jahrgangs bis zum Jahr 2020.
Folgende Maßnahmen sind zu setzen:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.