2029/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Abschaffung der Sonderschullehrpläne

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Lehrpläne für Sonderschulen haben gegenüber den Lehrplänen anderer Schulformen stark einschränkenden Charakter. So werden SchülerInnen mit Behinderungen von großen Teilen der Allgemeinbildung ausgeschlossen. SchülerInnen mit Behinderungen haben dadurch kaum Möglichkeiten in höhere Schulen aufzusteigen. Damit haben die Lehrpläne der Sonderschulen einen diskriminierenden Charakter.

 

In der Sonderschule wird der Lehrplan vielfach als therapeutische Maßnahme interpretiert. Dies widerspricht der eigentlichen Funktion eines Lehrplans als Bildungszieldefinition.

 

Auch im integrativen oder inklusiven Unterricht können die Sonderschullehrpläne für SchülerInnen mit Behinderungen angewendet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, SchülerInnen auf Grund ihrer Behinderung von Teilen des Unterrichts auszuschließend. Dies trifft insbesondere auf den Unterricht in „Bewegung und Sport“, Werkerziehung, Musik oder Bildnerischer Erziehung zu. Selbst wenn SchülerInnen mit Behinderungen eine Regelschule besuchen, haben sie dennoch nicht dieselben Aufstiegschancen, wie ihre nicht-behinderten MitschülerInnen.

 

Im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss der Lehrplan für Sonderschulen abgeschafft werden. Um die volle Gleichstellung von SchülerInnen mit Behinderungen mit nicht-behinderten SchülerInnen zu erreichen, müssen die Lehrpläne der Regelschulen auch für SchülerInnen mit Behinderungen Anwendung finden. Es sind allerdings umfangreiche Fördermaßnahmen (sowohl technische Hilfsmittel als auch persönliche Assistenzen) zu definieren, auf die SchülerInnen mit Behinderungen zur Erreichung der Unterrichtsziele der jeweiligen Schulform Anspruch haben. Weiters müssen die Lehrpläne der Regelschulen dahingehend ergänzt werden, dass individuelle Lernzielvereinbarung möglich sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Verordnung über die Lehrpläne an Allgemeinen Sonderschulen aufzuheben und stattdessen die Lehrpläne der Volksschulen, Hauptschulen/Neuen Mittelschulen, Allgemeinbildenden höheren Schulen, Polytechnischen Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen dahingehend zu adaptieren, dass Fördermaßnahmen zur Erreichung der Lernziele und individuelle Lernzielvereinbarungen mit SchülerInnen mit Behinderungen möglich sind. Grundsätzlich soll die Teilnahme am Unterricht in allen Pflichtgegenständen auch für SchülerInnen mit Behinderungen verpflichtend sein.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.