2033/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 04.07.2012
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen europarechtswidriger Temelin-UVP
Die aktuell geplante Erweiterung des tschechische AKW Temelin unterliegt bezüglich einer Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich der dortigen Gesetzgebung.
Dieses Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz steht jedoch im Widerspruch zum gültigen EU-Recht, was aber von der tschechischen Regierung nicht anerkannt wird.
Die Europäische Kommission hat Tschechien bereits 2007 aufgefordert, die EU-Richtlinie 85/337/EEG anzuwenden, da durch das geltenden tschechische UVP-Gesetz diese Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten verletzt wird.
Besondere Relevanz kommt hier dem grenzüberschreitenden Aspekt zu, denn UVP-Verfahren zur Genehmigung neuer Atomkraftwerke müssen laut einschlägiger EU-Bestimmung grenzüberschreitend durchgeführt werden.
Die Regierung Tschechiens toleriert damit wissentlich den Bruch von EU-Recht und bleibt dadurch beim AKW Temelin weit hinter europäischen Standards zurück.
In Tschechien stellt ein UVP-Verfahren nämlich keinen Teil des Genehmigungsverfahrens dar, sondern dient lediglich als fachliche Grundlage und kann auch nicht gerichtlich oder verwaltungsrechtlich angefochten werden.
Dadurch verletzen das tschechische UVP-Gesetz und das darauf gegründete UVP-Verfahren im Zusammenhang mit der Erweiterung des Atomkraftwerkes Temelin eindeutig EU-Recht und schränken damit das Mitspracherecht der Anrainerstaaten im Zuge von grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ein. Die berechtigten Sicherheitsbedenken der österreichischen Bevölkerung gegen das AKW-Temelin und die geplante Erweiterung können demnach nicht in ausreichender und zustehender Art und Weise dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das europarechtswidrige UVP-Verfahren der tschechischen Republik im Zuge der geplanten Erweiterung des AKW Temelin einzuleiten“.
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.