2034/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Förderung des beruflichen Umstiegs in den Pflege- und Betreuungsbereich

 

 

Seit Jahren steigt in Österreich die Zahl der älteren Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt ständig zu. Da der Pflegebedarf in Österreich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen wird stellt diese Tatsache unsere Gesellschaft und unser Land vor neue finanzielle und organisatorische Herausforderungen.

In Österreich gibt es rund 430.000 pflegebedürftigen Personen, aber auch einen akuten Personalmangel im Pflegebereich. Österreichweit fehlen tausende Pflege- und Betreuungskräfte. Viele Pflegestellen können in den Spitälern und Alten- und Pflegeheimen aus Personalmangel nicht besetzt werden. Vor allem die Bereiche Psychiatrie, Kinderkrankenpflege und Altenpflege haben einen dringenden Bedarf an Pflegefachkräften und Pflegehelfern.

Daher sollen nicht nur junge Menschen sondern auch Wiedereinsteiger/innen und jene Personen, die einen Berufswechsel überlegen, verstärkt für Pflegeberufe motiviert werden.

Derzeit erhalten nur Arbeitssuchende, die eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren wollen, eine finanzielle Unterstützung. Künftig sollten aber auch jene Personen vom AMS gefördert werden, die trotz Beschäftigung einen beruflichen Umstieg in den Pflegebereich machen wollen. Diese arbeitsmarktpolitische Maßnahme haben auch die Sozialreferenten der Bundesländer bei der Sozialreferenten-Konferenz am 27. Mai 2011 in Linz gefordert.

Erfreulich ist, dass nun auch Bundesminister Hundstorfer angekündigt hat, dieser langjährigen Forderung nachzukommen, den Pflegekräftebedarf durch Umschulungen von Personen zu fördern, nicht erst wenn sie arbeitslos sind, sondern auch wenn sie erwerbsfähig sind und in den Pflegeberuf wechseln wollen.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit der berufliche Umstieg in den Pflege- und Betreuungsbereich für alle Personen, die dazu motiviert sind, auch leistbar ist.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

Wien, 4.07.2012