2035/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beendigung der Benachteiligung der Pensionsanpassung 2008 für Pensionen unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz

 

Mit der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 wurden Pensionen bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes nur mit dem Anpassungsfaktor auf Grund des Verbraucherpreisindex um 1,7% erhöht, während die übrigen Pensionen viel höher um bis zu 2,8% angepasst wurden, was zu großer und berechtigter Empörung unter den Betroffenen geführt hat. Auch die Vorverlegung der Pensionsanpassung 2009 um zwei Kalendermonate sah weiterhin keine Berücksichtigung der unsozialen Bestimmungen  der Pensionsanpassung 2008 vor.
Dann hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 2011 entschieden, dass in der Anpassung der Pensionen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 mit 1,7% im Vergleich zur außerordentlichen Erhöhung anderer Pensionen die Möglichkeit einer verbotenen Diskriminierung der Frauen nach der Richtlinie 79/7/EWG liegen kann, wenn in der in Betracht kommenden Gruppe von Pensionsbeziehern wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen sind.
Weiters stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt und für die betroffenen Personen die Pensionsanpassung 2008 daher 2,81% betragen müsste.
Um den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes Rechnung zu tragen, ist mit 1. Oktober 2012 gesetzlich vorgesehen, dass Pensionen, die am 1. Jänner 2008 niedriger waren als der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage, um 1,1% erhöht werden, wenn am 1. Jänner 2008 tatsächlich ein Anspruch auf Pensionserhöhung bestand.
Doch bei dieser außerordentlichen Pensionsanpassung werden die inflationsbedingten Verluste seit der Pensionsanpassung 2008 nicht entsprechend mitberücksichtigt, wovon rund 455.000 Direktpensionen und rund 165.000 Hinterbliebenenpensionen betroffen sind.
 
Damit diese Pensionisten aber weiterhin keine finanziellen Nachteile erleiden, sollen diese niedrigen Pensionen spätestens mit der Pensionsanpassung 2013 durch eine höhere Anpassung ausgeglichen werden.
 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine weitere Diskriminierung der Pensionsanpassung 2008 für Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz beseitigt und die finanziellen Nachteile spätestens mit der Pensionsanpassung 2013 mitberücksichtigt.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

 

Wien, 4. Juli 2012