2037/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 – 2020: Legislativvorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

EU-Kommissar Dacian Ciolos hat am 12. Oktober 2011 die Legislativ-Vorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014-2020 vorgelegt:

 

·        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

COM(2011) 625 final/2

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com625/625_de.pdf

 

COM(2011) 626 final/2

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com626/626_de.pdf

 

COM(2011) 627 final/2

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com627/627_de.pdf

 

COM(2011) 628 final/2

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com628/628_de.pdf


COM(2011) 629 final

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0629:FIN:DE:PDF

 

COM(2011) 630 final

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com630/630_de.pdf

 

COM(2011) 631 final

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com631/631_de.pdf

 

Am 25. Juni 2012 fand eine interparlamentarische Ausschusssitzung „Europäisches Parlament – nationale Parlamente“ in Brüssel statt, an der auch Vertreter des Landwirtschaftsausschusses des österreichischen Parlaments teilnahmen. Bei dieser Sitzung waren die folgenden vier Berichte der EU-Parlamentarier Teil der Debatte:

 

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/agri/pr/881/881154/881154de.pdf

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/agri/pr/881/881155/881155de.pdf

 

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/agri/pr/904/904214/904214de.pdf

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/agri/pr/894/894822/894822de.pdf

 

Weitere relevante Berichtsentwürfe des Europäischen Parlamentes zur GAP-Reform:

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/organes/agri/agri_20120618_1500.htm


Sämtliche Rechtsvorschläge zur Reform der GAP:

http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm

 

Rat der EU ("Negociating Box" der Dänischen Ratspräsidentschaft zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020):

http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/12/st10/st10753.en12.pdf

 

 

Weitere Stellungnahmen zur GAP-Reform:

·        Europäischer Rechnungshof:

http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/13710751.PDF

·         Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss:

http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.nat-opinions.22994

·        Ausschuss der Regionen:

http://www.toad.cor.europa.eu/corwipdetail.aspx?folderpath=NAT-V/016&id=21236

 

Sonstige Links:

·        Wir haben es satt – eine neue Agrar- und Ernährungspolitk JETZT!

http://wirhabenessattaustria.wordpress.com/

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, sich zur Sicherung der Arbeitsplätze im ländlichen Raum und in der österreichischen Landwirtschaft auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

1)    Eine ausreichende Dotierung des Agrarbudgets im neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) einzufordern, insbesondere eine ausreichende Dotierung des Programms für die ländliche Entwicklung im Ausmaß von 100 Mrd € für die Periode 2014-2020;

 

2)    Sich für eine Kappungsgrenze von 35 000 € Direktzahlungen (Mittel der 1. Säule) auszusprechen, ab der Fördermittel schrittweise und prozentuell gekürzt werden, um Wettbewerbsgleichheit zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu gewährleisten;

 

3)    Sich für die Erarbeitung eines Europäischen Eiweißplans (verpflichtender Anbau von Leguminosen im Rahmen des Greenings) auszusprechen, um die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit hochwertigen proteinhaltigen Lebens- und Futtermitteln zu verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Humusaufbau zu gewährleisten;

 

4)    Sich für die bestmögliche Umsetzung der Greening-Maßnahmen im Rahmen der 1. Säule der GAP einzusetzen, insbesondere

 

a.    sich dafür auszusprechen, dass bei der Fruchtarten-Diversifizierung (Anbau verschiedener Kulturen) eine Reduktion auf maximal 50 Prozent Anteil je Kulturart festzulegen ist (= Mindestanforderung für Fruchtfolgen),


b.    dass bei der Berechnung der ökologischen Vorrangflächen von der betrieblichen Gesamtfläche (Bruttofläche gemäß Grundkataster) ausgegangen wird und damit Flächen, die bisher durch die Digitalisierung ausgeschieden wurden, wie z.B. Feldraine, Waldsäume, Hecken, Feldwege, Steinmauern, etc.), als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden,

c.    sich für den obligatorischen Anbau von mindestens 15 Prozent Leguminosen (z.B. Soja, Ackerbohnen, Erbsen, Klee u. Kleegras, u.a.) im Rahmen der Fruchtarten-Diversifizierung einzusetzen;

 

5)    Sich für die Beibehaltung eines europäischen Milchquotensystems auszusprechen, indem das Milchquotensystem an den tatsächlichen EU-Bedarf angepasst und diese Milchproduktion strikt an Grünland- und Feldfutterflächen gekoppelt wird. Für die Marktpreisbildung soll ein Europäischer Milchbranchenverband auf Basis von Vollkostenrechnungen Mindestpreise festsetzen können. Diese Preise dürfen nur für Milch-Übermengen, die auf dem EU-Markt nicht abgesetzt werden können und über den jeweiligen einzelbetrieblichen Referenzquoten produziert sind, unterschritten werden;

 

6)    Sich für einen europäischen Bio-Aktionsplan mit dem Ziel 20 Prozent Biofläche in Europa bis 2020 auszusprechen, wobei die Mitgliedsstaaten individuell ihre Ziele selbst festlegen und im Rahmen der ländlichen Entwicklung kohärent ein spezifisches Maßnahmenbündel definieren sollen;

 

7)    Sich für den Vorschlag des EU-Parlaments auszusprechen, einen europaweit verbindlichen Mindest-Prozentanteil der Finanzmittel der ländlichen Entwicklung für Agrar-Umweltmaßnahmen zu verwenden;

 

8)    Sich dafür einzusetzen, dass Tierschutzmaßnahmen für besonders artgerechte Tierhaltung über dem jeweilig nationalen Niveau deutlich besser gefördert werden können;

 

9)    Für einen qualifizierten Außenschutz des europäischen Lebensmittelmarktes einzutreten, damit nur Lebens- und Futtermittel, die auch den EU-Qualitäts- und Umweltnormen sowie internationalen Sozialstandards entsprechen, importiert werden dürfen.

 

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufgefordert, bei der Umsetzung der EU-Agrarreform 2014-2020 in Österreich entsprechende Gesetzesvorschläge für die Änderung des Marktordnungsgesetzes sowie die Vorlage eines Rahmengesetzes für die ländliche Entwicklung (ELER) dem Nationalrat zu übermitteln, welche folgende Maßnahmen vorsehen bzw. enthalten:

 

1)    Bei der Reform der Direktzahlungen in Österreich so rasch wie möglich einheitliche regionale Flächenprämien für ganz Österreich vorzusehen. Acker- und Grünlandflächen sollen prinzipiell denselben Prämienanspruch erhalten. Eine Differenzierung bei extensivem Grünland, wie Hutweiden oder Almflächen soll maximal bis zu 20 Prozent gegenüber der Durchschnittsprämie je Hektar betragen.

 

2)    Die Überführung der historischen Betriebsprämien in einheitliche Flächenprämien bis spätestens 01.01.2016 durchzuführen. Für allfällig sonstige produktbezogene (gekoppelte) Prämien, wie z.B. Mutterkuhprämien im Berggebiet eine umfassende Analyse und Studie bezüglich ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Effekte vorzulegen.

 

3)    Die zentralen Eckpfeiler der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung (ELER) in einem eigenen Gesetz festzuschreiben, um damit Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern und auch andere involvierte Kreise sicherzustellen.


4)    Die Möglichkeiten der Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2. Säule, wie es die Entwürfe des EU-Parlamentes vorsehen, auch für Österreich zu prüfen und bestmöglich umzusetzen.

 

 

5)    Folgende Teilprogramme innerhalb des ELER-Programmes zu entwickeln und vorzulegen:

 

 

a)    Ein Teilprogramm für Betriebsübernehmer, Junglandwirte und Neueinsteiger in die Landwirtschaft.

b)    Ein Teilprogramm für die österreichischen Berggebiete zur Erhaltung einer flächendeckenden und nachhaltigen Landwirtschaft in den alpinen und benachteiligten Gebieten, welches die natürlichen Erschwernisse einzelbetrieblich (z.B. mittels Berghöfekataster) berücksichtigt.

c)    Ein Teilprogramm für Innovation, Direktvermarktung und betriebliche Kooperationen.

d)    Ein Teilprogramm für eine Qualitätsoffensive im Bereich der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, welches insbesondere Schwerpunkte im Bereich Biolandbau, gentechnikfreie Lebens- und Futtermittel, Saatgut, artgerechte Tierhaltung und Biodiversität setzt.

 

6)    Bei der Gestaltung und Abwicklung sämtlicher Agrar-Fördermaßnahmen die höchstmögliche Transparenz und Einfachheit zu gewährleisten, sowie bei der Sanktionierung von Abweichungen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Bei geringfügigen Abweichungen soll von einer sofortigen Rückzahlung Abstand genommen werden und der Fördernehmer ein Warnschreiben erhalten. Der Sanktionskatalog soll veröffentlicht werden und für Streitfälle ist eine unabhängige Schiedsstelle einzurichten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.