2046/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk, Stefan Markowitz,

Kollegin und Kollegen

betreffend die Notwendigkeit von Maßnahmen zur sofortigen Einrichtung und Freischaltung der Hotline 116000 für vermisste Kinder!

 

In der Bürgerinitiative „Stoppt Sexhandel mit Kindern und Jugendlichen“ (32/BI) fordern die über 55.000 Menschen:

„(1) den Ausbau von spezialisierten und kindergerechten Hilfe- und Betreuungsangeboten für Opfer von Kinderhandel,

(2) die Schulung und Vernetzung spezifischer Berufsgruppen wie u. a. Polizei, Jugendwohlfahrt und Asylbehörden, um sowohl die Identifizierung von Opfern als auch von Tätern zu erhöhen, sowie

(3) die Sensibilisierung der österreichischen Bevölkerung und die Einrichtung einer öffentlichen Hotline/eines Meldesystems.“

 

Gerade was den Bereich „Einrichtung einer Hotline“ in Zusammenhang mit vermissten Kindern betrifft ist die österreichische Bundesregierung weiterhin säumig. Diese Hotline 116000 sollte vermissten Kindern und deren Eltern Hilfe und Unterstützung anbieten und stellt den potentiell lebensrettenden Kontakt dar. Leider wurde laut einem Bericht der Europäischen Kommission in einigen Mitgliedstaaten nicht eingerichtet! Darunter auch Österreich!

 

Nunmehr hat die Europäische Kommission insofern den Druck erhöht, indem sie eine legislative Maßnahme in Aussicht stellte, sollte sich an diesem Zustand der Nichtumsetzung nichts ändern.

 

Zur Geschichte:

Dem ÖVVP - Österreichischer Verband zur Suche von vermisste Personen wurde im September 2010 entscheidungsgemäß durch die RTR die Hotline 116000 für vermisste Kinder zugeteilt.

Die Telekom Austria als einziger Netzbetreiber in Österreich der die Einrichtung auch technisch umsetzen kann, stellte dem ÖVVP einen Kostenvoranschlag für die Einrichtung der Hotline 116000 vor.

Laut diesem Kostenvoranschlag sollte der ÖVVP eine einmalige Einrichtungsgebühr von 12.250,- Euro bezahlen, noch dazu eine monatliche Gebühr von 166,- Euro zusätzlich zu den Grund und Gesprächsgebühren.

Da die Hotline 116000 für alle Anrufer kostenlos ist, müsste der ÖVVP auch noch diese anfallenden Kosten übernehmen. Summa summarum würde dem ÖVVP als gemeinnützigen Verein, der wie so viele gemeinnützigen Organisationen auf Spenden angewiesen ist, das Betreiben der Hotline einen monatlichen Kostenaufwand von weit über 1000 Euro bescheren.

Wegen Erfolglosigkeit hat der ÖVVP mittlerweile die zugeteilte Nummer wieder zurückgelegt und nun liegt diese offensichtlich wieder beim Regulator RTR zur Zuteilung auf.


Da in einigen Mitgliedstaaten sehr wohl die Umsetzung erfolgte, und zwar auch mit öffentlichen Mitteln, wäre es aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten dringend erforderlich, die diesbezügliche Ablehnung endlich aufzugeben und auch im Sinne der Bekämpfung von Kinderhandel rasch die geringen Beträge in die Hand zu nehmen und endlich die Vermisstenhotline zu aktivieren!

 

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im genannten Bericht der Europäischen Kommission folgendes festgeschrieben wurde:

 

„Nach Zuteilung der Nummer sind die Mitgliedstaaten gehalten, jede Anstrengung zu unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Hotline voll einsatzbereit ist.“

 

Und vor allem vor dem Hintergrund, dass Familienminister Mitterlehnen am 15.03.2012 im Rahmen des Familienausschusses die Ankündigung machte, dass voraussichtlich ab Sommer dieses Jahres das Familienressort in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres und dem ORF "147 - Rat auf Draht" die von der Europäischen Kommission angestoßene "Hotline 116 000 für vermisste Kinder", die rund um die Uhr erreichbar sein soll, in Betrieb nehmen wird,

 

stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich vor dem Hintergrund der Kritik durch die Europäische Kommission, wonach Österreich eine Hotline 116000 für vermisste Kinder und deren Angehörigen noch immer nicht eingerichtet hat, umgehend für die sofortige Einrichtung und Freischaltung einer eigenständigen Hotline in Österreich einzusetzen bzw. dies durch die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 05.07.2012