2049/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.07.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend Verbesserung der Pflegefreistellung

 

Wir sind davon überzeugt, dass für erkrankte Kinder die beste Medizin in den meisten Fällen die liebevolle Betreuung zu Hause ist. Für die Psyche der Kinder ist gerade im Krankheitsfall eine vertraute Person/Umgebung immens wichtig. Auch ökonomisch betrachtet ist es jedenfalls kostensparender, Kinder privat betreuen zu lassen, selbst wenn man den Ausfall am Arbeitsplatz miteinkalkuliert.

 

Hier müssen die Bedingungen für die Eltern aber dringend verbessert werden und zwar erstens dahingehend, dass Pflegetage nicht pro Arbeitnehmer sondern pro Kind gewährt werden. Dies würde die derzeit schwierige Situation der Mehrkindfamilien deutlich verbessern.

 

Darüber hinaus müssen auch Elternteile, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, Anspruch auf Pflegefreistellung erhalten, dies würde eine große Erleichterung für Alleinerziehende bedeuten.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich eine Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Anzahl der Pflegefreistellungstage pro Kind und nicht pro Arbeitnehmer vorsieht; darüber hinaus soll auch derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, Anspruch auf Pflegefreistellung erhalten.“ 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verlangt.

 

Wien, am 05.07.2012