2051/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Studiengebühren - Klarheit für die Studierenden und Universitäten

 

Die unterschiedlichen Positionen der Parteien in Sachen Studiengebühren sind bekannt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen im Sinne der Studierenden und der Universitäten den gegenwärtigen Zustand der Unsicherheit zu beenden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen mit dem Ziel:

 

1)    Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie mindestens 20 ECTS-Punkte pro Semester nachweisen, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes oder Zeiten des Mutterschutzes bzw. der Karenz, die während der Studienzeit absolviert werden, sowie bei Werkstudenten bzw. Werkstudentinnen müssen keine ECTS-Punkte nachgewiesen werden;

 

2)    Allfällige zusätzliche sinnvolle Studienbeitragsbefreiungstatbestände  vorzuschlagen;

 

3)    Für alle nicht unter 1) oder 2) fallende österreichische Staatsbürger/-innen oder EU Bürger/innen, soll die jeweilige Universität autonom jedoch nicht höher als 500,- Euro / Semester Studiengebühren festlegen können.

 

4)    Die eingehobenen Studiengebühren sind von den Universitäten zweckgebunden für die Lehre bzw. für die Infrastruktur der Lehre zu verwenden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt