2052/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.07.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

 

Derzeit gibt es fünf verschiedene Kinderbetreuungsgeld-Modelle, vier einkommensunabhängige, die sogenannten Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Bei allen Pauschalvarianten beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200,- Euro jährlich oder bis zu 60 Prozent des früheren steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommensabhängigen Variante ist der Zuverdienst mit 6.100,- Euro jährlich gedeckelt.

 

Um eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erzielen und auch die tatsächliche Wahlfreiheit zu fördern, wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals der Versuch gestartet die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Eine Abschaffung dieser hätte ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Folge.

Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600,- Euro auf 16.200,- Euro war ein erster richtiger Schritt. 

Wie auch der Institutsleiter des österreichischen Instituts für Familienforschung  Prof. Mazal im Familienausschuss am 20. Juni 2012 erläuterte, hat diese Zuverdienstgrenze absolut keinen Lenkungseffekt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine vollständige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes vorsieht."

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.