2058/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Heimtierdatenbank des Bundes

 

 

Mit Einführung der Hundechippflicht wurde die Pflege der Datenbanken an drei Unternehmen („Animal Data“, „Petcard“ und „IFTA“) übertragen. Diese übertragen die registrierten Daten an die Heimtierdatenbank des Bundes. Bei zahlreichen Fällen ist die Überleitung der privaten Datenbanken an die Datenbank des Bundes nicht möglich, meist weil bestimmte Pflichtfelder nicht ausgefüllt sind.

 

In den Anfragebeantwortungen 11184/AB bis 11186/AB wurde vom Gesundheitsminister festgestellt, dass für die Bundesländer Wien, NÖ und OÖ 16.000 Hunde zwar gechipt und in den privaten Datenbanken registriert sind, aber die Überleitung an die Heimtierdatenbank des Bundes nicht funktioniert hat. Dies betrifft vor allem jene Hundebesitzer, die vor dem 01.01.2010 – also vor Einführung der Chippflicht – ihren Hund erfassen ließen. Damals gab es bestimmte Pflichtfelder bei der Registrierung noch nicht, weshalb diese auch nicht ausgefüllt werden konnten.

 

Da private Hundebesitzer in die Heimtierdatenbank des Bundes keine Einsicht nehmen können, ist es schwer festzustellen, ob die Überleitung in diese Datenbank funktioniert hat.

 

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Heimtierdatenbank des Bundes auf ihre Vollständigkeit überprüft und um die Daten jener Hunde ergänzt wird, bei denen die Überleitung von den privaten Datenbanken zur Heimtierdatenbank des Bundes nicht funktioniert hat.

 
Man könnte dabei wie folgt vorgehen:

  1. Verständigung der Hundebesitzer durch die privaten Betreiber (wie bisher) – aber mit einer Anleitung, wie man dieses Problem beheben kann.
  2. Verständigung der Tierärzte über das bestehende Problem mit der Bitte, dass sie bei ihren Kunden die ordnungsgemäße Erfassung kontrollieren. Da jeder Hund zumindest 1x jährlich eine Tierarztpraxis aufsucht, könnten die Tierärzte eine wesentliche Hilfestellung leisten.

  1. Verständigung der Gemeinden mit der Bitte, die Heimtierdatenbank des Bundes mit den gemeindeeigenen Datenbanken für die Hundesteuer zu vergleichen, damit die Heimtierdatenbank des Bundes von Amts wegen ergänzt werden kann. Immerhin waren ja deren Meldungen bis 31.12.2009 die Grundlage für die Datenbank des Bundes.
  2. Nach Abwarten einer bestimmten Frist (z.B. bis 30.06.2013) sollen jene Daten vom Gesundheitsministerium erfasst werden, die vor dem 01.01.2010 registriert wurden.

 



Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, damit die Heimtierdatenbank des Bundes auf ihre Vollständigkeit überprüft und um die Daten jener Hunde ergänzt wird, bei denen die Überleitung von den privaten Datenbanken zur Heimtierdatenbank des Bundes nicht funktioniert hat.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.