2065/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.09.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Grosz, Markowitz, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend verfassungsgesetzliche Begrenzung des Anwendungsbereiches von elektronisch überwachtem Hausarrest - Keine Fußfessel für Sexualstraftäter

 

Die derzeitigen Regelungen betreffend die Vergabe von „Fußfesseln“ bzw. den „Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest“ schließen nicht aus, dass auch Sexualstraftäter diese Form des Strafvollzuges wahrnehmen können.

So war kürzlich beispielsweise zu lesen, dass einem ehemaligen Wiener HTL-Lehrer, der zu drei Jahren Haft (davon sechs Monate unbedingt) verurteilt wurde, weil er seine 1981 geborene Tochter zwischen 1989 und 1995 regelmäßig sexuell missbraucht hatte, elektronisch überwachter Hausarrest genehmigt wurde. Zudem wurden nach Pressemeldungen bereits elf neue Anträge von Sexualstraftätern gestellt, wovon bereits fünf bewilligt worden sind. (Stand: 31.08.2012) 

Eine derartige Vergabepraxis erscheint in Betracht der durch die Taten zum Ausdruck kommenden Gefährlich- und Gleichgültigkeit der Täter nicht tragbar. Zu verdeutlichen ist, dass derartige Straftäter allein zur Befriedigung ihrer Lust den Schmerz und das - lebenslange - Leid der Opfer bewusst in Kauf nehmen. Daher muss der bestehende „Ermessenspielraum“ schnellstmöglich dahingehend eingeschränkt werden, dass Sexualstraftäter keine Fußfessel mehr erhalten können.

Immerhin kündigte Justizministerin Beatrix Karl Änderungen der Regelungen an, ohne sich jedoch auf das Ausmaß der Änderungen festzulegen. Deutlicher forderte Frauenministerin Heinisch-Hosek, Sexualstraftäter dürfen keine Fußfessel mehr bekommen.   

Alles in allem erfordert das Schwergewicht dieser Thematik ein sofortiges und gemeinsames Vorgehen aller Parteien, um ein klares Signal zu setzen. In diesem Sinne werden auf diesem Wege alle Parteien aufgerufen, einer entsprechenden verfassungsgesetzlichen Begrenzung des Anwendungsbereichs des elektronisch überwachten Hausarrests zuzustimmen bzw. sich mit diesem Antrag verbindlich dazu zu bekennen.    

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

  

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Justizministerin wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine verfassungsgesetzliche Begrenzung normiert wird, wonach elektronische Fußfesseln nicht an Sexualstraftäter vergeben werden können bzw. ein „Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest“ für Sexualstraftäter ausgeschlossen ist.“ 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.