2081/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Bienen sind wichtige Nutztiere. Zwei Drittel der wichtigsten Kulturpflanzen sind laut FAO von der Bestäubung durch Bienen abhängig.

 

Nicht umsonst stellt der Entwurf eines Berichtes über die Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament fest,

„dass Imkerei und biologische Vielfalt miteinander in Wechselwirkung stehen; in Erwägung, dass Bienenvölker mit der Bestäubung für die Umwelt und die Gesellschaft wichtige öffentliche Güter bereitstellen und somit Ernährungssicherheit gewährleisten und die biologische Vielfalt erhalten. In Erwägung, dass Bienenweiden und ein abwechslungsreiches Trachtangebot Bienen mit den reichhaltigen Nährstoffen versorgen, die sie für ihre Gesundheit benötigen…“.

Dabei wird auch festgehalten, dass der Imkereisektor ein fester Bestandteil der europäischen Landwirtschaft sei, der mehr als 600.000 Bürgern der europäischen Union als Haupt- oder Nebenerwerbseinkommensquelle dient und – durch Bestäubung – der Landwirtschaft grundlegende Dienste leistet und damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt beiträgt. „Schätzungen zufolge sind in Europa 84% aller Pflanzenarten und 76% der Nahrungsmittelproduktion von der Bestäubung der Pflanzen durch Bienen abhängig – der ökonomische Wert dieser Leistung übersteigt bei weitem den Wert des erzeugten Honigs und wird für die EU mit etwa 15 Mrd. Euro jährlich veranschlagt. Auch für das Ökosystem


erbringt die Bienenzucht in Form der Bestäubung eine wichtige Leistung, denn sie trägt zur Verbesserung der biologischen Vielfalt bei, indem sie für die genetische Vielfalt der Pflanzen und die Stabilität des ökologischen Gleichgewichts sorgt. Darüber hinaus ist die Imkerei Teil des europäischen landwirtschaftlichen Erbes und nationaler Traditionen. Die Bienenzucht ist im Vergleich zu anderen Viehzuchtbereichen einzigartig,…“

„Von 1993 bis 2009 ist der Wert der ökologischen Dienstleistung durch Bestäubung von rund 200 Mrd. USD pro Jahr auf etwa 350 Mrd. USD pro Jahr gestiegen“, haben Wissenschaftler um den Landschaftsökologen Sven Lautenbach vom deutschen Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in einer Studie ausgerechnet.

 

Beginnend mit Mitte 1990 in Frankreich wird in den letzten Jahren ein weltweites Sterben von Bienenvölkern beobachtet.

Erstmals etwa 2003 wird auch in Österreich das außergewöhnlich hohe Sterben der Bienen beobachtet und zum Thema gemacht. Schon damals gab es Hinweise, dass der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft eine große Gefahr für Bienen darstellt.

 

2006/2007 berichteten die Medien weltweit vom großflächigen Bienensterben in Amerika und 2008 gab es bereits Alarm in Deutschland über massive Bienenverluste vor allem aber im Raum Baden-Württemberg im Rheingraben, was eine regelrechte Flucht von Berufsimkern aus dieser Region zur Folge hatte. Auch in Österreich meldeten die Imker beträchtliche Schäden an ihren Bienenvölkern. Daraufhin wurden in den Jahren 2009 und 2010 die in den Verdacht stehenden Mittel in Italien und Deutschland verboten bzw. deren Zulassung aufgehoben oder keine Zulassung ausgesprochen.

 

2009 sieht sich nach zahlreichen Berichten von Imkern und Umweltschutzorganisation über massives Bienensterben auch in Österreich das Landwirtschaftsministerium veranlasst, dass Forschungsprojekt MELISSA durch die AGES zu starten. Finanziert wird das Forschungsprojekt der AGES „Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ vom Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern, der AGES, BASF Österreich, Bayer CropScience, Bayer Austria, Syngenta Agro und der Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreich.

 


Ergebnis: Die Beobachtungen der ImkerInnen – wonach die Beizmittel Ursache der Bienenvergiftungen waren – wurden mit der Studie eindeutig bestätigt!

Obwohl die Imker vom Landwirtschafsministerium das sofortige Verbot der infrage stehenden Pestizide seit 2010 verlangen, bleiben beide Wirkstoffe von der Zulassungsbehörde (BAES) zugelassen.

Anfang 2011 schreibt der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Bienenforschung an der Universität für Bodenkultur Wien und Imker Stefan Mandl einen offenen Brief indem auf die systemische Wirkung dieser Pflanzenschutzmittel hingewiesen wird, wodurch auch Nektar und Pollen bienengiftig würden.

 

Demnach erfolgt die Vergiftung bei der Aussaat, bei der Guttation der Jungpflanzen, beim Pollensammeln und beim Verzehr im Stock, sowie durch Pollen der Nachkulturen,

weshalb die Maßnahmen bei der Aussaat zur Vermeidung von Stäube zu kurz greifen, nur eine Vergiftungsquelle von vielen betreffen.

 

Mittlerweile ist der Einsatz dieser Pestizide nicht nur in Deutschland und Italien, sondern auch in Slowenien verboten.

 

Obwohl bei den toten Bienen das Gift der Hersteller zweifelsfrei nachgewiesen wurde, weigern sich diese, Schadenersatzzahlungen an die ImkerInnen zu leisten.

 

Im Rahmen der im Februar 2012 stattgefundenen Fachtagung des Österreichischen Erwerbsimkerbundes in Graz wurde ein Forschungsergebnis aus Italien präsentiert, welches eindeutig nachweist, dass kleinste Dosen der Nervengifte die Funktion der Bienenvölker beeinträchtigen und Krankheiten auslösen können.

 

Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang, dass fünf bereits lange verbotene, für Mensch und Umwelt gefährliche Pestizide im vorliegenden MELISSA-Projekt nachgewiesen wurden. Eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung einer Umweltorganisation über die Verwendung illegaler Pestizide wurde den zuständigen Behörden in den Bundesländern übermittelt.

 

Alle Nützlinge, nicht nur Bienen, auch Hummeln, Wildbienen, Vögel, werden ebenso geschädigt, wie langfristig das Trinkwasser gefährdet wird, da es zu Anreicherungen im


Boden und weiters zu Ab- und Ausschwemmungen in das Grundwasser und in Oberflächengewässer kommt. Die längerfristigen Belastungen und die ökologischen Gesamtschäden sind also kaum erforscht.

Die Ausrottung bzw. Verhinderung des Maiswurzelbohrers ist bis dato nicht möglich.

Um wirtschaftliche und ökologische Schäden auf Dauer zu verhindern, ist neben einem Pestizidverbot die Fruchtfolge in Kombination mit Alternativanbau das beste und wirksamste Bekämpfungsmittel.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  wird ersucht, die Anwendung von bienenschädigenden Maisbeizmittel bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide mit Wirkung 1. 1. 2013 zu verbieten und alternative Methoden zur Reduktion des Schädlingsdruck, wie z.B. Einhaltung der Fruchtfolge beim Maisanbau verstärkt weiterzuentwickeln  und zu fördern.

Diese Förderung der Fruchtfolge soll den Erhalt der kleinstrukturierten bäuerlichen Betriebe auch in der Zukunft gewährleisten.

Nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. wenn die anderen Maßnahmen wie die Fruchtfolge nicht greifen, darf eine jährliche Zulassung von Neonicotinoiden für einzelne Betriebe durch die zuständigen Behörden erfolgen. Diese Ausnahmezulassungen sollen von der Behörde so vorgenommen werden, dass keine unverhältnismäßigen Umwelt- und Gesundheitsrisiken entstehen und sich keine negativen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bienen zeigen. Damit soll das höchste Schutzniveau für Umwelt und menschliche Gesundheit in Österreich garantiert werden.

Die zuständigen Behörden verbinden diese Ausnahmegenehmigungen allerdings auch mit den entsprechenden Auflagen, die erforderlich sind, um schädliche Auswirkungen durch Abdrift des Abriebes des Pflanzenschutzmittels zu verhindern. Daher müssen die Ausnahmegenehmigungen ausnahmslos mit der Verwendung von pneumatischen Sägeräten zur Einzelkornablage mit besonderen Ausstattungen, die einen maximalen Abrieb von nicht mehr als 0,75 Gramm je 100 000 Korn einhergehen.


Der Antrag auf eine solche Ausnahmegenehmigung hat durch den Landwirt bis spätestens 31. Jänner des Jahres bei der jeweiligen Landesregierung zu erfolgen. Zuständige Behörde für diese Ausnahmegenehmigungen ist die AGES bzw. das BAES.

Die Behörde ist verpflichtet die einzelbetrieblichen Ausnahmegenehmigungen (Betriebe und betroffene Flächen) bis spätestens 15. März bekannt zu machen.

Treten ungeachtet der Vorsorgemaßnahmen Bienenschäden auf, so ist den Imkern Zugang zu kostenlosen Analysen zu gewähren. Für nachweislich geschädigte Völker ist Schadensersatz zu leisten.

Im Rahmen eines bundesweiten Schädlings- und Maisanbau-Monitorings sind Optimierungen im Hinblick auf die Fruchtfolgegestaltung für einzelne Maisanbauregionen zu erarbeiten, die Schädlingsdynamik zu erfassen und tolerierbare Schadensschwellen festzulegen.

Die Zahl der im jeweiligen Jahr genehmigten Ausnahmegenehmigungen, die Menge des betroffenen Saatgutes, sowie die Verteilung auf die Maisanbaugebiete ist auf der Homepage der AGES bis 30. Juni des jeweiligen Jahres zu veröffentlichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen.